EU-Gericht schützt Dicke besser vor Kündigung

Luxemburg · Stark übergewichtige Arbeitnehmer können sich bald besser vor einer Kündigung schützen. Denn krankhafte Fettleibigkeit kann als Behinderung gelten, wenn sie zu deutlichen Einschränkungen bei der Teilhabe am Arbeitsleben führt, wie der Europäische Gerichtshof gestern in Luxemburg entschied.

Arbeitnehmer könnten dann den im EU-Recht verankerten Schutz vor Diskriminierung in Anspruch nehmen. Im konkreten Fall klagte ein 160 Kilo schwerer Tagesvater aus dem dänischen Billund gegen seine Entlassung. Die Gemeinde hatte die Kündigung mit rückläufigen Kinderzahlen begründet. Der Entlassene vermutet jedoch, seine Fettleibigkeit sei der Grund dafür gewesen.

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