EU-Gericht schützt Dicke besser vor Kündigung

Luxemburg · Stark übergewichtige Arbeitnehmer können sich bald besser vor einer Kündigung schützen. Denn krankhafte Fettleibigkeit kann als Behinderung gelten, wenn sie zu deutlichen Einschränkungen bei der Teilhabe am Arbeitsleben führt, wie der Europäische Gerichtshof gestern in Luxemburg entschied.

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