EU-Abkommen über die Personenfreizügigkeit gefährdet?

Bern · Für Deutsche ist die Schweiz gleich nach den USA das beliebteste Auswanderungsland. Auch auf andere Europäer übt das wohlhabende Alpenland starke Anziehungskraft aus.

Allein 2013 kamen 84 000 mehr Menschen aus EU-Ländern in die Schweiz als dorthin auswanderten, teilte das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) in Bern mit.

Rund 300 000 Deutsche bilden nach den Italienern die größte Einwanderergruppe. Insgesamt sind rund 23 Prozent der etwas mehr als acht Millionen Einwohner der Schweiz Ausländer - in Deutschland sind es etwa neun Prozent. Grundlage der Zuwanderung aus dem EU-Raum ist das 1999 unterzeichnete Abkommen über Personenfreizügigkeit, das 2002 in Kraft trat. Damit erhielten Schweizer ebenso wie Bürger der EU-Staaten das Recht, Arbeitsplatz und Wohnsitz innerhalb dieser Staatsgebiete frei zu wählen. Voraussetzung ist, dass sie einen gültigen Arbeitsvertrag, eine selbstständige Erwerbstätigkeit oder ein ausreichendes Vermögen zum Bestreiten ihres Lebensunterhalts nachweisen können. Seit Juni 2002 ist das Abkommen für die Angehörigen der "alten" EU-Mitgliedstaaten (EU-15) in Kraft. Im Zuge der EU-Erweiterung wurde es durch Zusatzprotokolle für neue Mitgliedstaaten ergänzt. Für Bürger Bulgariens und Rumäniens gelten noch bis Mai 2016 Zulassungsbeschränkungen.

EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso hatte schon im Dezember erklärt, dass die EU eine Aufhebung der Freizügigkeitsregeln nicht einfach hinnehmen werde. Er wies darauf hin, dass die EU der Schweizer Wirtschaft einen privilegierten Zugang zu einem Binnenmarkt von 500 Millionen Konsumenten gewähre.

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