Verdacht der Freiheitsberaubung Ermittlungen im Fall Susanna gegen Bundespolizei-Chef 

Frankfurt/Main · Weil er im Fall „Susanna“ einen Mordverdächtigen möglicherweise illegal nach Deutschland gebracht hat, ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Bundespolizei-Chef Dieter Romann. Es bestehe der Verdacht der Freiheitsberaubung, sagte eine Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft gestern.

„Es wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.“

Die 14-jährige Susanna aus Mainz war nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei im Mai in Wiesbaden vergewaltigt und umgebracht worden. Der Verdächtige Ali B. setzte sich zunächst in den kurdisch kontrollierten Nordirak ab, wurde dann aber abgeschoben und von der Bundespolizei nach Deutschland überführt. Bei seiner Vernehmung gestand er, das Mädchen umgebracht zu haben, bestritt aber eine Vergewaltigung.

Die Abschiebung aus dem Nordirak, bei der Romann dabei war, stieß auf Skepsis von Rechtsexperten und auf Kritik der irakischen Zentralregierung, da es laut Bagdad kein Auslieferungsabkommen zwischen dem Irak und Deutschland gibt. Nach Angaben der Frankfurter Staatsanwaltschaft liegen mehrere Anzeigen gegen Romann vor.

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