EU-Verordnung Nachbesserung ist notwendig
Es wäre blauäugig, den Fahndern bürokratische Hindernisse in den Weg zu legen. Niemand könnte nachvollziehen, wenn Ermittler an der Verfolgung schwerer Delikte gehindert werden, weil sie keinen schnellen Zugriff auf Online-Absprachen oder -Planungen bekommen – und sich stattdessen an komplizierte zwischenstaatliche Rechtshilfe-Verfahren halten müssen.
Doch wer solche Schwierigkeiten beklagt, muss nicht gleich alle Grundrechte torpedieren. Die Vorstellung, dass deutsche Internet-Unternehmen am Ende mangels staatlicher Mitwirkungsmöglichkeiten an der Verfolgung politischer Oppositioneller beteiligt sein könnten, die nach deutschem Recht gar nicht strafbar ist, wäre abenteuerlich. Nein, diese Verordnung muss nachgebessert werden. Wie bisher sollte ein Richter den „Einbruch“ in die Privatsphäre eines Verdächtigen genehmigen.