Entlassener Kirchenmusiker scheitert vor Gericht

Karlsruhe/Essen · Der wegen einer außerehelichen Beziehung gekündigte katholische Kirchenorganist Bernhard Schüth kann trotz seiner erfolgreichen Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht wieder zurück an seine Orgel.

Seine Klage auf Wiedereinstellung habe das Bundesarbeitsgericht zu Recht wegen verpasster Fristen abgelehnt, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gestern (AZ: 2 BvR 1488/14). Schüth war seit 1983 als Organist in der katholischen Gemeinde St. Lambertus in Essen angestellt. Als die katholische Kirche erfuhr, dass er eine außereheliche Beziehung unterhielt und seine Partnerin ein Kind von ihm erwartete, wurde er im März 1998 gekündigt.

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