Einigung im Streit um die Erbschaftsteuer

Berlin. Nach jahrelangem Ringen haben die Spitzen der großen Koalition einen Durchbruch bei der Reform der Erbschaftsteuer erzielt. Das teilten die Fraktionsvorsitzenden von Union und SPD gestern Abend mit

Berlin. Nach jahrelangem Ringen haben die Spitzen der großen Koalition einen Durchbruch bei der Reform der Erbschaftsteuer erzielt. Das teilten die Fraktionsvorsitzenden von Union und SPD gestern Abend mit. Bei selbst genutztem Wohneigentum müssen Witwen oder Witwer, eingetragene Lebenspartner sowie Kinder unabhängig von dessen Wert künftig keine Erbschaftsteuer zahlen, wenn sie in dem Haus wohnen bleiben. Für Kinder gilt aber die Auflage, dass die Wohnung nicht größer als 200 Quadratmeter sein darf. Daneben gibt es normale Vermögens-Freibeträge pro Erwachsenem von 500000 Euro sowie für Kinder von je 400000 Euro.Bauernhöfe ausgenommenSPD-Fraktionschef Peter Struck und Unions-Fraktionschef Volker Kauder betonten, niemand müsse sein Haus verkaufen, um Erbschaftsteuer zu zahlen. Zudem bleiben nahezu alle Landwirtschaftsbetriebe laut CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer von der Erbschaftsteuer befreit.Auch für Firmenerben vereinbarten die Koalitionsspitzen Begünstigungen. Sie versteuern nur 15 Prozent des Betriebsvermögens, wenn der übernommene Betrieb sieben Jahre lang weitergeführt wird und die Zahl der Beschäftigten und deren Entlohnung nicht deutlich sinkt. Die Steuer kann, wie von der Union gefordert, ganz entfallen, wenn der Betrieb zehn Jahre weiter läuft. Vorteile für FirmenerbenAllerdings müssen für diesen völligen Wegfall der Erbschaftsteuer bei einer Haltefrist des Betriebes von zehn Jahren verschärfte Auflagen für die Lohnsumme in Kauf genommen werden: So muss durchschnittlich die volle bisherige Jahres-Lohnsumme ausgezahlt werden. Auch darf nur begrenzt Privatvermögen (etwa Autos) dem Betriebsvermögen zugerechnet werden. Bei der Sieben-Jahres-Frist muss die jährliche Lohnsumme dagegen im Schnitt nur etwa 93 Prozent der vorherigen Summe betragen. Das Aufkommen der Steuer von vier Milliarden Euro bleibt bei den Ländern. Union und SPD hatten zwei Jahre um eine Reform der Erbschaftsteuer gerungen, die das Bundesverfassungsgericht bis Jahresende gefordert hatte. Wenn auch Bundestag und Bundesrat zustimmen, soll die Reform zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. dpa

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