Eingreifen des Staates bei Banken: Wie geht das?

Berlin. Mit einem riesigen Rettungspaket will die Bundesregierung die Finanzbranche stützen. Doch was passiert, wenn Bank X nach Hilfe ruft? Der Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) sieht vor, dass die operative Federführung bei der Bundesbank liegt. Dazu soll es eine Rechtsverordnung des Ministeriums geben

Berlin. Mit einem riesigen Rettungspaket will die Bundesregierung die Finanzbranche stützen. Doch was passiert, wenn Bank X nach Hilfe ruft? Der Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) sieht vor, dass die operative Federführung bei der Bundesbank liegt. Dazu soll es eine Rechtsverordnung des Ministeriums geben. Die Entscheidung über konkrete Hilfen für eine Bank trifft aber das Ministerium. Bei ihm bleibt auch die Rechts- und Fachaufsicht.Für Anteile an Kreditinstituten will der Bund bis zu 80 Milliarden Euro in die Hand nehmen. Das Geld muss er sich am Kapitalmarkt holen - über die Finanzagentur des Bundes. Sie gibt zum Beispiel Bundesanleihen, -schatzbriefe oder -obligationen heraus. Auch Sparer können diese sehr gefragten Bundeswertpapiere erwerben. Doch umsonst bekommen die Banken das Geld nicht. Die Rechtsverordnung regelt nämlich auch, welche Gegenleistungen der Staat verlangt. So will der Bund etwa bei der Höhe der Dividenden, der Geschäftspolitik oder auch der Entlohnung von Managern mitreden. Millionen-Gehälter für den Vorstand sind mit dem Staat jedenfalls nicht mehr zu machen. Finanzminister Steinbrück hat bereits klar gemacht, wo er das Ende der Gehalts-Fahnenstange sieht: bei 500000 Euro im Jahr - und zwar ohne Boni. dpa

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