Streikverbot für Beamte Eine gute Entscheidung
Jeder Mensch hat Rechte und Pflichten. Sich nur der Vorteile zu bedienen, aber Beschränkungen zu ignorieren, würde eine Gesellschaft in Frage stellen. Auch beamtete Lehrer dürfen sich nicht nur die Rosinen rauspicken.
Das hat das Bundesverfassungsgericht jetzt mit erfreulicher Klarheit festgestellt. Beamte sind unkündbar, bekommen eine gute Beihilfe für die private Krankenversicherung, und ihre Pension ist im Vergleich zur gesetzlichen Rente deutlich großzügiger bemessen. Ein Streikrecht haben Staatsdiener aus gutem Grund aber nicht. Und es ist nur zu begrüßen, dass beamtete Lehrer davon auch künftig nicht ausgenommen sind. Niemand wird dazu gezwungen, in den Staatsdienst einzutreten. Wer das möchte, begibt sich allerdings in ein besonderes Treueverhältnis zu seinem Brötchengeber. Man kann eben nicht alles haben.