Ein Steckbrief für jedes Brötchen

Brüssel. Auch nach langem Blättern in den Unterlagen konnte die Fachverkäuferin in der Bäckerei die Frage der Kundin nicht beantworten: "Enthalten die Dinkel-Brötchen Weißmehl?", hatte diese mit Blick auf ihre Ernährung wissen wollen. Eine Antwort bekam sie nicht. Das wird sich bald ändern müssen

 Was ist drin im Frühstücksbrötchen - bald sollen Kunden das ganz genau erfahren. Foto: Berg/dpa

Was ist drin im Frühstücksbrötchen - bald sollen Kunden das ganz genau erfahren. Foto: Berg/dpa

Brüssel. Auch nach langem Blättern in den Unterlagen konnte die Fachverkäuferin in der Bäckerei die Frage der Kundin nicht beantworten: "Enthalten die Dinkel-Brötchen Weißmehl?", hatte diese mit Blick auf ihre Ernährung wissen wollen. Eine Antwort bekam sie nicht. Das wird sich bald ändern müssen. Denn Ende 2014 zündet die zweite Stufe der EU-Verordnung zur Kennzeichnung von Lebensmitteln. Schon jetzt muss verpackte Ware alle Inhaltsstoffe, vor allem aber bekannte Allergene, exakt auflisten. Im nächsten Jahr sind auch unverpackte Produkte wie Brötchen, Brot, Käse, Obst oder Fisch dran.

"Das bedeutet für uns einen großen bürokratischen Aufwand", sagt Michael Peschke, Geschäftsführer des Deutschen Konditorenbundes. Denn die Informationen sollen schriftlich ausliegen. Wie das bei einem Dessert, für das ein Konditor bis zu 30 Zutaten verwendet, die auch noch täglich wechseln können, funktionieren wird, weiß derzeit noch niemand. Auch Restaurant- und Gaststätten-Besitzer klagen über den "unverhältnismäßig hohen" Aufwand, denn sie müssten detaillierte Listen mit Zusatzstoffen jeden Tag neu anfertigen. "Ich bin Koch und kein Büro-Hengst", wehrt sich der Inhaber eines bekannten Kölner Betriebes.

Der Widerstand gegen die Brüsseler Richtlinie 1169/2011 trifft jedoch den Falschen. Denn im ursprünglichen Papier ist von derart komplizierten Bestimmungen nichts zu finden. Renate Sommer, CDU-Europa-Abgeordnete und seit Jahren mit dem Dossier befasst: "Mit Rücksicht auf die besondere Situation des Handwerks wurden Lebensmittelhersteller und die Gastronomie von der generellen Kennzeichnung aller Zusatzstoffe ausgenommen. Lediglich die bekannten Allergene sollen deutlich gemacht werden. Dazu gehören beispielsweise Glykosesirup, Eier, Fischgelatine, Mandeln, Soja und Milch. Bestimmungen zu Gluten werden noch folgen. Wie die Information an den Verbraucher kommt, können die Mitgliedstaaten festlegen."

Tatsächlich würde es laut EU-Beschluss reichen, wenn Bäcker, Konditoren und Gaststätten dem Kunden auf Nachfrage die genaue Zusammensetzung des Produktes nennen können. Renate Sommer: "Das ist eine sehr praktikable Lösung." Von Aushängen, Flyern oder einer umfangreichen Kladde ist nicht die Rede. Die Forderung nach schriftlicher Information stammt aus dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, das die Betriebe dazu verpflichten will. Deutschland sattelt wieder einmal drauf. Ob es dem Verbraucher hilft, sei dahingestellt.

Dabei ist Brüssel mit dem Kennzeichnungs-Wahnsinn noch gar nicht am Ende angekommen. Im Dienste der Transparenz werden derzeit weitere Fragen geprüft, zum Beispiel ob Wasser eigentlich eine flüchtige Zutat ist, die ebenfalls gekennzeichnet werden muss. Diese Herausforderung verdankt Europa tiefgefrorenen amerikanischen Hähnchen, die mit Wasser angereichert wurden. Das sollte der Kunde wissen, weil sich das Gesamtgewicht des Produktes ändert. Kein Wunder, dass angesichts solcher Detailversessenheit auch die Frage diskutiert wird, wie eine Brühwurst am Stand künftig ausgezeichnet werden muss. Schließlich habe die ja, so heißt es, im Laufe der Zubereitung auch Brühe angenommen, die damit zu einem echten Bestandteil des Endproduktes wurde. Und das, so findet man in Brüssel, solle der "ahnungslose" Kunde eben erfahren.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort