Ein Rücktritt ohne Grund?

Am Ende des Verfahrens von Hannover könnte die bittere Erkenntnis stehen, dass ein Bundespräsident wegen unberechtigter Vorwürfe zurücktreten musste. Mancher wird sich mit dem Einwand trösten, dass Christian Wulff 2012 sowieso nicht zu halten gewesen sei.

Tatsächlich hatte er die Krise seiner Präsidentschaft schlecht gemanagt und nach zahllosen Medienberichten ein Schnäppchen-Jäger-Image weg, das seine Autorität untergrub. Gute Gründe, ihn kein zweites Mal zu wählen. Aber keine zwingenden Rücktrittsgründe.

Nein, Wulff musste gehen, weil ein Ermittlungsverfahren, ein Prozess gar mit der Wahrnehmung des Amtes eines Bundespräsidenten nicht vereinbar ist. Die Unschuldsvermutung kann hier nicht gelten - so bitter das für den Betroffenen ist. Das Amt ist zu schützen. Insofern bliebe Wulffs Rücktritt auch zwingend, wenn am Ende alle Vorwürfe widerlegt sind. Das schlechte Gewissen, das viele Deutsche nach dem medialen Blutrausch von 2011/12 plagt, sollte sie aber nicht hindern, ihn als Altpräsidenten zu rehabilitieren, wenn das Gericht keine juristische Schuld feststellen kann.

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