Gentechnik Ein kluges Urteil für die Bürger und die Wissenschaft

Gelten die alten Regeln auch für neue Verfahren der Gentechnologie? Der Europäische Gerichtshof hat dazu gestern ein kluges Urteil gefällt. Weil es wegweisend ist.

Gentechnik: Ein kluges Urteil für die Bürger und die Wissenschaft
Foto: SZ/Robby Lorenz

Und weil es gentechnische Methoden nicht verurteilt, sondern lediglich den bisher geltenden Sicherheitsüberprüfungen unterwirft. Die Richter haben klar gemacht, dass jeder Eingriff in die DNA von Organismen unabhängig von der Methode kontrolliert zu verlaufen hat. Es kann nicht gleichgültig sein, auf welchem Weg eine Pflanze oder gar ein Lebewesen verändert wird, weil jeder Eingriff in die Genstruktur Risiken birgt – und deshalb nicht ohne Überwachung, Rückverfolgbarkeit und Prüfung erfolgen darf. Es ist Unsinn, wenn die enttäuschten Unternehmen, Wissenschaftler und Landwirte nun sagen, Europa vertue einmal mehr die Chance, neue Forschung zu ermöglichen. Denn die Richter haben neue Wege nicht verboten, sondern die Endprodukte nur den Auflagen unterworfen, die schon bisher für einen gentechnisch veränderten Organismus (GVO) galten und sich bewährten. Diese Weichenstellung weist die Genforschung nicht in die Schranken, schützt aber die Verbraucher vor eventuellen Gefahren.

Dabei ging es den beteiligten Züchtern und Unternehmen eigentlich um etwas ganz anderes: Sie hatten darauf gehofft, die Gentechnik aus dem Abseits gesellschaftlicher Ächtung herauszuholen, in dem sie sich Manipulationsmethoden bedienen, die durchaus auch Ergebnis natürlicher Abläufe sein könnten. Da das so ist, wollten sie Sicherheit und Kennzeichnung aushebeln, um auf diese Weise ihre GVO an den Mann zu bringen. Diese Denkweise erscheint nicht verwerflich. Man kann durchaus den Standpunkt vertreten, dass die Ablehnung der Gentechnik irrational sei und zugunsten neuer Pflanzensorten überwunden werden muss. Zumal es längst nicht mehr nur Umweltaktivisten sind, die etwa gegen Pestizid-Belastung von Agrarprodukten zu Felde ziehen. Mit neuen Sorten aus Mutagenese-Labors wäre dies leichter möglich. Trotzdem befürchtet ein großer Teil der europäischen Verbraucher, dass die wachsende Zahl der Eingriffe in die Genstruktur von Pflanzen und Lebewesen, die am Ende gar zu Designer-Babys führen könnte, mehr Risiken als Nutzen bringt – und nicht wirklich beherrschbar bleibt. Das Urteil aus Luxemburg schafft Rechtsklarheit. Das ist gut für Bürger und Wissenschaft.

Dennoch bleibt weder Deutschland noch der EU ein neuer Streit um gentechnisch manipulierte Organismen erspart. Denn dieses Verfahren hat gezeigt, dass die Forschung einer quasi-natürlichen Veränderung von Pflanzen und Lebewesen immer näher kommt. Was die Mutagenese möglich macht, vollzieht sich in der Natur auch auf normalem Wege – durch Einwirkung von UV- oder radioaktiver Strahlung. In wenigen Jahren, so sagen Wissenschaftler, werde man auch ohne Eingriffe in die Genstruktur erwünschte Anpassungen herbeiführen können. Damit verlöre die EU-Richtlinie ihr wichtigstes Argument: Denn dann findet keine Manipulation des genetischen Materials mehr statt. Was dann?

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