Ehrensold, wem Ehre gebührt

Berlin/Saarbrücken. Die Empörung über den Ehrensold für Ex-Bundespräsident Christian Wulff hielt auch am Wochenende an. Doch an den 199 000 Euro, die Wulff jährlich zustehen, ist kaum etwas zu ändern. Um so lauter werden nun die Rufe nach einer Reform für künftige Fälle

Berlin/Saarbrücken. Die Empörung über den Ehrensold für Ex-Bundespräsident Christian Wulff hielt auch am Wochenende an. Doch an den 199 000 Euro, die Wulff jährlich zustehen, ist kaum etwas zu ändern. Um so lauter werden nun die Rufe nach einer Reform für künftige Fälle.Das Gesetz habe hoch betagte Ex-Präsidenten im Blick gehabt, nicht aber mit jungen Leuten wie Wulff (52) gerechnet, meinte Grünen-Parlamentsgeschäftsführer Volker Beck. Die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) sagte, die derzeitige Regelung werde von den Menschen "zu Recht als unangemessen bewertet". FDP-Generalsekretär Patrick Döring schlug vor, wenn sich die Wogen geglättet hätten, solle man über eine Reform reden.

Das "Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten" ist aus Wulffs Sicht wasserdicht. Es bestimmt, dass Präsidenten, die "mit Ablauf" ihrer Amtszeit "oder vorher aus politischen und gesundheitlichen Gründen" ausscheiden, einen "Ehrensold in Höhe der Amtsbezüge" erhalten. Lebenslang. Einkünfte aus dem öffentlichen Dienst werden auf den Ehrensold angerechnet, sonstige Einkünfte aus privatwirtschaftlicher Tätigkeit nicht. Politische Gründe für einen vorzeitigen Abtritt lassen sich fast immer finden. Auch Wulff, der tatsächlich wegen seines persönlichen Fehlverhaltens unter Beschuss geraten war, formulierte sie. Das Gesetz sieht weder die Zustimmung noch Ablehnung durch ein Gremium vor, nicht einmal eine Überprüfung. Dementsprechend hatte das Präsidialamt bei seiner Entscheidung zugunsten Wulffs erklärt, dass es keinen Ermessenspielraum gehabt habe. Der Haushaltsausschuss des Bundestages war dieser Einschätzung wenig später gefolgt.

Den Kritikern blieben nur Appelle an Wulff, auf das Geld zu verzichten. Doch dafür gibt es keine Anzeichen, im Gegenteil: Laut "Spiegel" will Wulff auch die übliche Ausstattung für Alt-Bundspräsidenten, ein Büro mit Angestellten, Dienstwagen und Chauffeur, im Gesamtwert von rund 280 000 Euro pro Jahr. Und am Donnerstag steht die Verabschiedung mit einem "Großen Zapfenstreich" der Bundeswehr an, auf die Wulff beharrt.

Der frühere Präsident Horst Köhler hingegen nimmt laut "Bild am Sonntag" seinen Ehrensold nicht in Anspruch. Demnach will Köhler, der 2010 zurücktrat, dadurch Doppelbezüge vermeiden. Ungewiss sei aber, auf wie viel Geld Köhler verzichte. Als Präsident des Sparkassenverbands und Direktor des Internationalen Währungsfonds (IWF) könnte er Pensionsansprüche haben, die den Sold übersteigen.

Grundsätzlich ist die Amtsausstattung von Ex-Präsidenten kein Rechtsanspruch, sondern eine Art Gewohnheitsrecht. Und hier regt sich im Haushaltsausschuss des Bundestages, der sie bewilligen muss, Widerstand.

Für eine Reform des bisherigen Ehrensoldes gibt es viele Vorschläge. Einer lautet, den Begriff Ehrensold durch "Ruhegehalt" zu ersetzen, der Begriff, der auch für vorzeitig ausgeschiedene politische Beamte gilt. Eine breite Debatte gibt es über die Höhe und den Bezugszeitraum eines solches Ruhegehaltes. Der Grünen-Politiker Beck und Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) regten eine Angleichung an die Versorgung von Bundesministern an. Kabinettsmitglieder, darunter auch der Bundeskanzler, bekommen zunächst so viele Monate lang ein Übergangsgeld, wie sie im Amt waren. Maximal drei Jahre lang. Und zwar drei Monate lang das volle, danach das halbe Gehalt. Dann beziehen sie ab dem 60. Lebensjahr ein Ruhegehalt, das nach vier Jahren im Kabinett 27,7 Prozent des alten Gehaltes beträgt und mit jedem Dienstjahr um weitere 2,4 Prozentpunkte steigt. Zuverdienste und Rentenbezüge werden angerechnet, ebenso andere Pensionen, etwa aus Abgeordnetentätigkeit. Solche Anrechnungen schlug Kramp-Karrenbauer für den Ehrensold des Präsidenten vor. Das könne sogar rückwirkend noch für Wulff gelten. Andere, wie der FDP-Abgeordnete Patrick Kurth, regten an, den Ehrensold bis zum Alter von 67 Jahren zu halbieren.

Es gab aber auch Stimmen, die die bestehende Regelung verteidigten. Berlins Regierender Bürgermeister, SPD-Vize Klaus Wowereit, sagte, Altbundespräsidenten würden weiter als Repräsentanten des Landes wahrgenommen und müssten das würdevoll bewältigen können. Der CDU-Haushälter Norbert Barthle plädierte dafür, den Ehrensold selbst dann weiterzuzahlen, wenn Wulff verurteilt werden sollte: "Oder wollen Sie eine Debatte führen, dass jeder straffällig gewordene Deutsche künftig keine Rente mehr erhalten soll?"Foto: Preiss/dapd

Hintergrund

Die Staatsanwaltschaft Hannover beschäftigt sich mit der ehemaligen Frau des früheren Präsidenten Christian Wulff. Geprüft wird die strafrechtliche Relevanz der Beschäftigung von Wulffs Ex-Frau Christiane beim Wirtschaftsprüfer PricewaterhouseCoopers (PwC). Nach der Scheidung wurde Christiane Wulff Ende 2008 bei der Osnabrücker Rechtsanwaltskanzlei Schindhelm angestellt, ohne dass sie für die Kanzlei tätig wurde. Dies begründete PwC-Chef Norbert Winkeljohann in der "Welt am Sonntag" damit, dass die Anstellung keine mediale Aufmerksamkeit hervorrufen sollte: "Um nicht Gegenstand der Berichterstattung zu werden, erfolgte die Anstellung durch Schindhelm. Die Arbeit von Frau Wulff fiel ausschließlich bei PwC an." Winkeljohann hatte die Anstellung der Juristin dem Bericht zufolge eingefädelt, nachdem diese bei ihrer Jobsuche in Kontakt mit ihm getreten war. dpa

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