Prozess Sind Frauenparkplätze diskriminierend?

München/Eichstätt/Saarbrücken · Im Saarland sind die Meinungen über Stellplätze für das weibliche Geschlecht geteilt. In Bayern zog ein junger Mann dagegen sogar vor Gericht. Die Stadt Eichstätt darf sie nun aber weiterbetreiben.

 (Symbolbild)

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Foto: dpa/Ralf Hirschberger

Wenn die Markierungen des Parkplatzes am Großen Markt in Saarlouis demnächst neu gesetzt werden, soll es dort auch weiterhin keine Frauenparkplätze geben. Eine Entscheidung, die auch die Frauenbeauftragte der Kreis­stadt mitträgt. „Dort ist alles sehr gut ausgeleuchtet“, sagt Sigrid Gehl. Deshalb brauche es dort nicht unbedingt spezielle Stellplätze, die das Sicherheitsgefühl von Frauen stärken sollen. Anderswo im Saarland gibt es dagegen längst Frauenparkplätze: beispielsweise in einigen Saarbrücker Parkhäusern oder am Flughafen Ensheim.

Werden aber Männer auf diese Art und Weise nicht diskriminiert? So sieht das zumindest Dominik B. Bayer, Jurastudent aus Nordrhein-Westfalen. Er zog vor Gericht und verklagte die oberbayerische Stadt Eichstätt. Das Ergebnis: Die dortigen Frauenparkplätze dürfen bleiben, werden aber neu beschildert. Darauf einigten sich Kläger und Stadt gestern vor dem Verwaltungsgericht München. Die Frage, ob Frauenparkplätze Männer grundsätzlich diskriminieren, blieb allerdings unbeantwortet. Trotzdem zeigte sich Hans Bittl vom Eichstätter Rechtsamt nach der Verhandlung zufrieden: „Das ist ein Sieg für alle Frauenparkplätze in Deutschland.“

Stein des Anstoßes: Nach der Vergewaltigung einer Frau im Jahr 2016 entschied sich die Stadt, auf einem öffentlich betriebenen Stellplatz Frauenparkplätze auszuweisen: gut beleuchtet, nicht so abgelegen. Da­ran störte sich Bayer beim Besuch in Eichstätt. Er wolle einen Beitrag zur Gleichstellung von Mann und Frau leisten, begründete der 26-Jährige gestern seine Klage. Die Frauenparkplätze würden nicht nur Männer diskriminieren – sondern auch Frauen, da sie suggerierten, dass Frauen nicht so weit laufen könnten und schutzbedürftig seien.

„Es ist nun einmal statistisch erwiesen, dass Frauen häufiger Opfer von Gewaltdelikten werden als Männer“, entgegnet Bittl. „Es geht allein um Sicherheitsgründe.“ Das lässt Bayer nicht gelten: „Diese Parkplätze suggerieren, dass öffentliche Sicherheit primär für Frauen gilt. Bedeutet das, dass Frauen ein größeres Recht auf Sicherheit haben als Männer?“, fragt er.

Doch damit beschäftigt sich das Gericht in München nicht. Gleich zu Beginn der Verhandlung macht der Richter deutlich, dass er nicht über die Rechtmäßigkeit von Frauenparkplätzen entscheiden werde. Ihm gehe es um die Ausgestaltung der entsprechenden Schilder. Im Gegensatz zu einem Schild, das auf einen Behindertenparkplatz hinweist, sind Schilder für Frauenparkplätze in der Straßenverkehrsordnung bisher ebenso wenig vorgesehen wie für Eltern-Kind-Parkplätze. Aus diesem Grund macht das Gericht auch deutlich, dass es die Beschilderung der Eichstätter Frauenparkplätze für unzulässig hält. Sie würden den Eindruck erwecken, dass die Parkplätze ausschließlich von Frauen genutzt werden dürften. Die vom Gericht vorgeschlagene Einigung interpretieren beide Seiten als Erfolg. Die Stadt Eichstätt darf die Frauenparkplätze behalten, kündigte aber an, neue Schilder mit unverbindlichem Charakter aufzustellen: Frauenparkplätze sind eine reine Empfehlung. Und auch Student Bayer ist mit dem Ergebnis zufrieden: „Ich bin froh, dass die gesellschaftliche Diskussion angestoßen wurde.“

Nach Einschätzung eines ­ADAC-Sprechers dürfte der Fall der erste sein, bei dem sich ein Gericht mit Frauenparkplätzen auf öffentlichen Parkplätzen befasst hat. Auf privaten Stellplätzen sind spezielle Parkmöglichkeiten für Frauen gang und gäbe und privatrechtlich durch Nutzungsbedingungen geregelt.

So auch im Saarland: Q-Park-Sprecher Peter Jädtke sagt auf SZ-Anfrage, dass die sechs größten Parkhäuser und Tiefgaragen, die das Unternehmen in Saarbrücken betreibt, nicht nur mit Frauenparkplätzen, sondern auch mit einem Frauennotruf ausgestattet sind. An jedem dieser Standorte gebe es mindestens zehn spezielle Stellplätze in der Nähe des Ein- und Ausgangs. „Wir halten das aus Sicherheitsgründen für sinnvoll“, sagt Jädtke.

Eine andere Politik fährt bislang die saarländische Supermarkt-Kette Globus: „Alle Parkplätze unserer saarländischen Globus-Märkte sind gut beleuchtet und in der Regel auch sehr übersichtlich. Frauenparkplätze bieten wir nicht an“, teilt Marco Wuschisch, Vertriebsleiter für die Region West, mit. Zugleich betont er: „Sollte dieses Thema an Relevanz zunehmen, sind unsere Märkte offen für Kundenwünsche und binden diese jederzeit in ihre Entscheidungen mit ein.“

Die Saarlouiser Frauenbeauftragte Gehl betont, dass sie persönlich keine Frauenparkplätze braucht – „wobei ich sie auch nicht grundsätzlich ablehnen möchte“. Ihr seien dunkle Parkhäuser auch nicht geheuer. „Allerdings gibt es sicherlich auch viele Männer, die sich dort nicht wohlfühlen.“ Eben deshalb dringt der ADAC Saarland grundsätzlich auf mehr Sicherheit: „Aus unserer Sicht sollten moderne Parkhäuser so gestaltet sein, dass die Ausweisung von Frauenparkplätzen nicht notwendig ist“, sagt Frank Finkler, Abteilungsleiter Verkehr & Technik. Andernfalls spreche jedoch nichts dagegen, Frauenparkplätze in Parkhäusern aus Sicherheitsgründen auszuweisen.

Am gut beleuchteten Großen Markt geht die Stadt Saarlouis nach Auskunft von Gehl jetzt einen anderen Weg: Dort sollen vier Familienparkplätze entstehen: Auf den besonders breiten Stellplätzen darf dann jeder parken, der Kinder oder alte und gebrechliche Menschen dabei hat – egal ob Mann oder Frau.

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