"Dieser Eingriff ist nicht notwendig"

Herr Wiefelspütz, bislang waren terrorverdächtige Minderjährige in Deutschland praktisch kein Thema. Wie erklären Sie sich die Forderung der Union?Wiefelspütz: Fest steht, dass leider auch Kinder für terroristische Anschläge missbraucht werden. In Deutschland haben wir den Fall gehabt, dass ein 15-jähriger Junge für den Transport von Bombenzündern herhalten musste

Herr Wiefelspütz, bislang waren terrorverdächtige Minderjährige in Deutschland praktisch kein Thema. Wie erklären Sie sich die Forderung der Union?

Wiefelspütz: Fest steht, dass leider auch Kinder für terroristische Anschläge missbraucht werden. In Deutschland haben wir den Fall gehabt, dass ein 15-jähriger Junge für den Transport von Bombenzündern herhalten musste. Unsere Sicherheitsbehörden sagen uns, dass eine verstärkte Überwachung auch von Minderjährigen notwendig sei. Ich bin da sehr skeptisch.

Schon heute können die Sicherheitsbehörden Informationen über Minderjährige speichern. Was würde sich konkret ändern?

Wiefelspütz: Es ist richtig, wenn ein Kind bei einem Verbrechen in Erscheinung tritt, dann wird dieser Sachverhalt aktenkundig. Neu wäre die Speicherung in einer elektronischen Datei. Das ist eine andere Qualität des Eingriffs in persönliche Grundrechte. Denn durch die Erfassung in einer vernetzten Datei gibt es eine Vielzahl von Zugriffsberechtigten. An eine einzelne Akte kommt dagegen nur der zuständige Sachbearbeiter heran.

Wie soll es jetzt weitergehen?

Wiefelspütz: Zu klären bleibt, ob ein solcher Eingriff wirklich erforderlich ist. Die Fälle terrorverdächtiger Kinder sind zum Glück sehr selten. Mir sind gerade einmal zwei bekannt. Ich kann nicht erkennen, dass die Vorkommnisse eine größere Bedeutung für deutsche Sicherheitsinteressen haben. Zwei Einzelfälle genügen nicht, um eine so weitreichende Entscheidung zu treffen und die gesetzlichen Vorschriften zugunsten einer massiven Ausweitung der Datenspeicherung zu ändern.

Welche Argumente haben die Sicherheitsbehörden für ihre Forderung?

Wiefelspütz: Das ist das Problem. Die Sicherheitsbehörden müssten sozusagen Butter bei die Fische tun und die Notwendigkeit einer solchen Speicherung anhand von konkreten Vorgängen nachweisen. Das ist bislang nicht überzeugend gelungen. Natürlich wissen wir, dass in vielen Regionen der Welt Kindersoldaten im Einsatz sind. Und sogar für Selbstmordanschläge werden Minderjährige missbraucht. Aber wir reden hier über deutsches Recht, deutsche Sicherheitsinteressen und deutsche Dateien. Das ist ein Unterschied.

Die Union will ein Gesetz noch vor der Sommerpause. Lässt die SPD das scheitern?

Wiefelspütz: Bei der geplanten Gesetzesnovelle steht die Neuregelung von Abhörmöglichkeiten bei Entführungen deutscher Staatsbürger im Ausland im Vordergrund. Dabei geht es um eine bessere Fernmeldeaufklärung von Deutschland aus. Hier sind wir uns mit der Union schon weitgehend einig. Die Ausweitung der Datenspeicherung bei Minderjährigen wäre ein weiterer Baustein des Gesetzes. Aber noch einmal: Ich gehe nicht davon aus, dass dies am Ende im Gesetz steht.

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