Neue Zahlen Die Hälfte aller Abschiebungen scheiterte 2018

Berlin/Saarbrücken · Weil Migranten nicht auffindbar oder krank waren oder weil Papiere fehlten, gab es im Vorjahr mehr gescheiterte als gelungene Abschiebungen.

Abgelehnte Asylbewerber steigen am Baden-Airport im Rahmen einer Sammelabschiebung in ein Flugzeug.

Abgelehnte Asylbewerber steigen am Baden-Airport im Rahmen einer Sammelabschiebung in ein Flugzeug.

Foto: dpa/Daniel Maurer

In Deutschland ist im vergangenen Jahr mehr als jede zweite Abschiebung gescheitert. Von über 57 000 vorgesehenen Rückführungen kamen knapp 31 000 nicht zustande, sagte gestern ein Sprecher des Bundesinnenministeriums und bestätigte damit einen Bericht der „Bild am Sonntag“. Das vergangene Jahr sei das erste gewesen, in dem die Zahl der gescheiterten Abschiebungen die der gelungenen überstieg, erklärte der Sprecher. Demnach waren 2017 rund 25 700 Abschiebungen abgewickelt worden, während 22 800 Rückführungsversuche misslangen.

2018 wurden nach Angaben von Innenminister Horst Seehofer mehr als 27 000 zur Abschiebung vorgesehene Ausländer von den Bundesländern nicht wie geplant an die Bundespolizei übergeben, die die Abschiebungen durchführt. Gründe für die abgesagten Übergaben waren dem CSU-Politiker zufolge etwa, dass die Betroffenen „nicht auffindbar“ waren oder „nicht über die erforderlichen Reisedokumente verfügten“. Daneben gebe es auch Menschen, „die ihre Rückführung am Flughafen verhindern“. Laut Zeitung wurden allein im vergangenen Jahr 3220 Rückführungen kurz vor der Abreise abgebrochen. Der häufigste Grund dafür sei Widerstand gewesen.

Seehofer kommentierte die Zahlen mit den Worten: „Das kann ich nicht tolerieren.“ Er habe mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bereits darüber gesprochen, „dass wir das zügig abstellen müssen“. Mehr Abschiebungen erhofft sich der Minister durch den Entwurf eines „Geordnete-Rückkehr-Gesetzes“, das er im April im Kabinett vorlegen will. Unter anderem soll damit die Vorbereitungshaft vor Abschiebungen für Gefährder, Terrorverdächtige und Personen, die eine falsche Identität angegeben haben, ausgeweitet werden. Für Straftäter, die nicht abgeschoben werden können, seien elektronische Fußfesseln, räumliche Beschränkungen und Meldepflichten geplant, hieß es. Seehofer hofft auf ein Inkrafttreten des Gesetzes in diesem Sommer.

„Akuten Handlungsbedarf“ im Asyl- und Aufenthaltsrecht sieht auch der saarländische Innenminister Klaus Bouillon (CDU), wie er jüngst der SZ sagte. „Viele der geplanten Abschiebungen scheitern momentan, da sich Ausreisepflichtige einer Ausreise entziehen“, berichtete er. Im Saarland konnten 2018 demnach rund 300 Ausländer aus unterschiedlichen Gründen nicht abgeschoben werden.

Bundesweit lag die Zahl der Ausreisepflichtigen zum Jahreswechsel bei knapp 236 000. Davon war die große Mehrheit von gut 180 000 geduldet. In etwa 75 000 Fällen war der Grund für die Duldung, dass die nötigen Reisedokumente fehlten. Weitere 70 000 Fälle werden in der Statistik als „Duldung aus sonstigen Gründen“ ausgewiesen. Laut „Bild am Sonntag“ wird diese Duldung oftmals allerdings „ohne validen Grund ausgestellt“.

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