"Die Amtssprache in Deutschland ist und bleibt Deutsch"

Saarbrücken. Vor einem guten Jahr, auf dem CDU-Bundesparteitag im Dezember 2008, stand Peter Müller als strahlender Sieger da. Gegen den Willen der CDU-Spitze um Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte der saarländische Ministerpräsident einen Antrag seines Landesverbandes für die Verankerung der deutschen Sprache im Grundgesetz durchgeboxt

Saarbrücken. Vor einem guten Jahr, auf dem CDU-Bundesparteitag im Dezember 2008, stand Peter Müller als strahlender Sieger da. Gegen den Willen der CDU-Spitze um Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte der saarländische Ministerpräsident einen Antrag seines Landesverbandes für die Verankerung der deutschen Sprache im Grundgesetz durchgeboxt.Jetzt kämpft Müller erneut für die deutsche Sprache - und wieder sind seine Widersacher Leute aus der eigenen Partei. Mehrere CDU-geführte Landesregierungen wollen nämlich, dass an ausgewählten Gerichten internationale Wirtschaftsprozesse künftig komplett in englischer Sprache geführt werden können. "Die Amtssprache in Deutschland ist und bleibt Deutsch", erklärte Müller, der auch das Justizministerium leitet, gestern. "Das muss auch für alle Gerichte gelten."Anders als auf dem CDU-Parteitag steht dem saarländischen Regierungschef diesmal womöglich eine Niederlage bevor. Die schwarz-gelbe Landesregierung Nordrhein-Westfalens, von der die Initiative ausgeht, gibt sich jedenfalls siegesgewiss. Ein Sprecher des Düsseldorfer Justizministeriums erklärte gestern, man sei "sehr zuversichtlich", dass der Bundesrat am 7. Mai "mit deutlicher Mehrheit" beschließen werde, den Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen.Nordrhein-Westfalen hatte die Vorlage im Februar gemeinsam mit Hamburg, Hessen und Niedersachsen in die Länderkammer eingebracht. Sie sieht vor, dass an Landgerichten Kammern für internationale Handelssachen eingerichtet werden. Das Gerichtsverfassungsgesetz, das Deutsch als Gerichtssprache vorschreibt und nur für die sorbische Minderheit im Osten Deutschlands eine Ausnahme zulässt, trägt nach Auffassung der vier Länder "den Realitäten des 21. Jahrhunderts nicht Rechnung". Grenzüberschreitende Handelsverträge würden in der globalisierten Welt meist auf Englisch ausgehandelt und abgefasst. Natürlich seien die Vertragsparteien dann auch bestrebt, einen Rechtsstreit auf Englisch auszutragen. Prozesse würden daher meist in den Vereinigten Staaten oder in England geführt, zum Nachteil der beteiligten deutschen Unternehmen, die mit dem dortigen Recht nicht vertraut seien.Müller bezweifelt dagegen den tatsächlichen Bedarf nach Englisch-Angeboten und führt außerdem rechtliche Bedenken ins Feld. Ein Verfahren in englischer Sprache sei "nur schwerlich mit dem Öffentlichkeitsgrundsatz vereinbar". Dieser besagt, dass Prozesse für Jedermann verständlich ablaufen müssen. Gerade dies sei bei einer Verhandlung in englischer Sprache jedoch "nur einem verschwindend geringen Prozentsatz der Bevölkerung möglich", monierte der Regierungschef. Zudem müssten alle Beteiligten über außergewöhnlich gute Fremdsprachen-Kenntnisse verfügen. Das bereitet auch dem Präsidenten des Bundesgerichtshofs, Klaus Tolksdorf, Kopfzerbrechen. Vor Wochen warnte er vor "allzu forschen Globalisierungseuphorien" - und schloss die Frage an, ob die Sprachverwirrung mit Englisch als Gerichtssprache wirklich ende oder erst anfange.

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