Bundeskabinett Einigung bei Passentzug für deutsche IS-Kämpfer
Berlin · Deutsche sollen künftig ihre Staatsbürgerschaft verlieren, wenn sie für eine Terrormiliz wie den IS kämpfen. Voraussetzung für den Passentzug ist aber, dass der Betroffene noch mindestens eine weitere Staatsbürgerschaft besitzt, weil Deutschland niemanden in die Staatenlosigkeit entlassen kann.
03.04.2019
, 20:21 Uhr
Einen Gesetzentwurf verabschiedete das Bundeskabinett gestern. Das neue Gesetz wird nicht rückwirkend gelten, also nicht für mutmaßliche Terroristen, die jetzt schon in Syrien oder im Irak in Gefangenschaft sind.