Deutscher Wein darf Bezeichnung "Réserve/Grande Réserve" tragen
Koblenz. Ein deutscher Wein darf bei Erfüllung besonderer Qualitätsansprüche mit den französischen Begriffen "Réserve/Grande Réserve" oder der deutschen Angabe "Privat-Reserve" bezeichnet werden. Das geht aus einer gestern in Koblenz veröffentlichten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz hervor
Koblenz. Ein deutscher Wein darf bei Erfüllung besonderer Qualitätsansprüche mit den französischen Begriffen "Réserve/Grande Réserve" oder der deutschen Angabe "Privat-Reserve" bezeichnet werden. Das geht aus einer gestern in Koblenz veröffentlichten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz hervor.
Es bestehe nicht die Gefahr, dass der durchschnittlich informierte Verbraucher bei Verwendung dieser Bezeichnungen in die Irre geführt werde, entschieden die Richter. Sie gaben damit im zweiten Anlauf der Klage eines Pfälzer Winzers gegen das Land statt (Az.: 8 A 10809/08.OVG). Den deutschen Begriff "Reserve" darf er entgegen seiner Forderung nicht verwenden, weil er in Österreich geschützt ist. dpa