Unfallflucht Derzeitige Regelung ist überzogen

Bei allem berechtigten Ärger über Unfall-Verursacher, die sich einfach aus dem Staub machen: Der derzeit geltende Unfallflucht-Paragraf 142 ist überzogen und kontraproduktiv. Er sollte reformiert werden.

Unfallflucht: Derzeitige Regelung ist überzogen
Foto: SZ/Robby Lorenz

Wenn ein Verkehrsteilnehmer nach einer Unfallflucht zur Vernunft kommt, sollte er nicht davon abgehalten werden, sich bei der Polizei zu melden. Doch genau das geschieht derzeit. Dem reuigen Sünder drohen trotzdem empfindliche Strafen. Also schweigt er lieber. Dem Geschädigten nützt das gar nichts. Er bleibt am Ende auf seinem Schaden sitzen.

Die 48-Stunden-Frist ist insofern ein sinnvoller Vorstoß. Wer sich in dem Zeitraum freiwillig bei der Polizei meldet, bleibt straffrei. Wohlgemerkt sollte das nur bei reinen Blechschäden gelten. Einfach wegzufahren, wenn es Verletzte oder gar Tote gibt, ist ohne Wenn und Aber inakzeptabel und muss bestraft werden.

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