"Der Wandel ist das Gesetz des Lebens"

Die Bundesrepublik ist viel stabiler als Weimar. Woran liegt das?Limbach: Im Gegensatz zur Weimarer Republik sind der Bundesrepublik große wirtschaftliche Krisen erspart geblieben. Bis jetzt jedenfalls. Der erfolgreiche Übergang von einer Untertanengesellschaft zu einer Staatsbürgerkultur, den wir erlebt haben, hatte auch etwas mit dem Wirtschaftswunder zu tun

Die Bundesrepublik ist viel stabiler als Weimar. Woran liegt das?

Limbach: Im Gegensatz zur Weimarer Republik sind der Bundesrepublik große wirtschaftliche Krisen erspart geblieben. Bis jetzt jedenfalls. Der erfolgreiche Übergang von einer Untertanengesellschaft zu einer Staatsbürgerkultur, den wir erlebt haben, hatte auch etwas mit dem Wirtschaftswunder zu tun.

Spielte das Grundgesetz dabei keine Rolle?

Limbach: Ganz gewiss war es dafür auch wichtig. Was das Grundgesetz auszeichnet, ist zum einen, dass es einen Grundrechtskatalog mit den Regelungen zur Organisation des Staates verbindet. Es schafft also eine wertegebundene Ordnung: Die Grundrechte gelten unmittelbar für alle, den Gesetzgeber, die Regierung, die Gerichte, die Bürger. Zweitens, und das macht das Grundgesetz so zukunftstauglich: Es ist offen formuliert. Das Sozialstaatsprinzip zum Beispiel erscheint nur als Beiwort. Dem Gesetzgeber bleibt hier also eine ständige Gestaltungsaufgabe. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben sich bei Vorgaben für die Zukunft klug zurückgehalten.

Haben die Deutschen das Grundgesetz verinnerlicht?

Limbach: Ja. Ein Beispiel dafür ist die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus nach dem 11. September 2001. Trotz des Bedürfnisses nach Sicherheit waren die Bürger nicht bereit, dafür Freiheitsrechte preiszugeben.

Genau hier musste das Verfassungsgericht den Staat aber mehrfach korrigieren. Es kassierte etwa das Luftsicherheitsgesetz. Ist der Staat mit dem Grundgesetz legerer umgegangen als die Bürger?

Limbach: Die Sicherheitsbehörden haben nach den Anschlägen von New York schnell Gesetze geschaffen, die an der Grenze des Rechtsstaates entlang schrammten. Das hat immer wieder Korrekturen des Verfassungsgerichts heraus gefordert. Hier zeigt sich übrigens ein wirklicher Vorzug des Grundgesetzes: Der klare Vorrang der Verfassung vor der Politik. Das war die eigentliche Großtat seiner Erfinder.

Wäre es nicht nach 60 Jahren an der Zeit, aus dem Grundgesetz eine Verfassung zu machen, also es vom Volk verabschieden zu lassen? SPD-Chef Franz Müntefering hat das in die Debatte geworfen.

Limbach: Den dafür geeigneten Zeitpunkt haben wir bei der Wiedervereinigung 1990 gründlich verpasst. Damals gab es Vorschläge aus den neuen Ländern, die man hätte diskutieren sollen, etwa der nach einer Aufnahme plebiszitärer Elemente. Außerdem hätte eine solche Abstimmung zu einem gemeinsamen Verständnis der Grundlagen unseres Landes geführt. Jetzt ist es dafür zu spät. Ich verstehe Münteferings Äußerung eher als Reuebekenntnis dafür, dass man das damals nicht gemacht hat. Es hat mich übrigens gefreut, dass ausgerechnet die Linken Müntefering am massivsten kritisiert haben. Um Himmels willen nicht das Grundgesetz anpacken, das führt nur zur Verschlimmbesserung, sagten sie. Das zeigt, wie anerkannt das Grundgesetz selbst in diesem Teil des politischen Spektrums ist.

Was halten Sie davon, das Grundgesetz um Staatszielbestimmungen zu ergänzen, etwa für die Kultur oder für den Sport?

Limbach: Ich halte davon gar nichts, denn solche Staatszielbestimmungen können nicht einhalten, was sie versprechen. Auf der anderen Seite besteht die Gefahr, dass solche zusätzlichen Staatsziele dazu führen, dass immer mehr Probleme zu Rechtsfragen gemacht werden. Die Gerichte, bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht, sollen dann die gesellschaftlichen Konflikte klären. Das ist der falsche Weg.

Teilen Sie die Kritik von Bundestagspräsident Norbert Lammert, dass die geplante Formulierung für die Schuldenbremse viel zu detailliert ist?

Limbach: Ja. Hier wird der Duktus des Grundgesetzes verlassen. Beim Asylrecht ist das ja in ähnlicher Weise geschehen. Wenn ich könnte, würde ich Artikel 16a sofort wieder auf seinen Kern zurückführen. Es war der ausdrückliche Wille der Väter und Mütter des Grundgesetzes, dass sich die Gesellschaft den wechselnden politischen und sozialen Anforderungen bei Wahrung der Grundsätze anpassen kann. Die Details kann man doch gesetzlich regeln. Natürlich ist das Risiko, dass etwas geändert wird, bei einem Gesetz größer. Aber der Wandel ist das Gesetz des Lebens!

Wo würden Sie selbst das Grundgesetz gerne ändern?

Limbach: Ich würde fast alle späteren Ergänzungen des Grundgesetzes streichen und es auf seine ursprüngliche, sehr offene Form zurückführen.

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