Der umstrittene Sterbehelfer ist zurück

Hamburg. Im Sommer 2008 entfachte Roger Kusch (Foto: ddp) eine bundesweite Debatte: Der ehemalige Hamburger Justizsenator (2001 bis 2006) begleitete nach eigenen Angaben in diesem Zeitraum mehrere Menschen bei der Selbsttötung

Hamburg. Im Sommer 2008 entfachte Roger Kusch (Foto: ddp) eine bundesweite Debatte: Der ehemalige Hamburger Justizsenator (2001 bis 2006) begleitete nach eigenen Angaben in diesem Zeitraum mehrere Menschen bei der Selbsttötung. Schnell meldeten sich die Kritiker zu Wort: Die Hamburger Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren ein, das Hamburger Verwaltungsgericht verbot dem 55-Jährigen im Februar 2009 die Beihilfe zum Suizid. Der Jurist gab daraufhin an, die Sterbehilfe einstellen zu wollen.

Nun folgte die Kehrtwende: Kusch bietet doch weiter Sterbehilfe an. Er habe erneut in zwei Fällen Hilfe beim Selbstmord geleistet, sagte er am Freitag in Hamburg. Weitere "20 bis 30 Personen mit konkreter Suizidabsicht" hätten sich bei ihm gemeldet. Dafür habe er eigens einen neuen Verein gegründet.

Künftig soll die Sterbehilfe kostenlos sein und nur Mitgliedern des Kusch-Vereins "SterbeHilfeDeutschland" gewährt werden. Der Jahresbeitrag koste 100 Euro oder einmalig 1000 Euro für lebenslange Mitgliedschaft. Früher verlangte Kusch für seine Hilfe beim Sterben 6500 Euro plus 1500 Euro für einen Psychiater. "Die Verknüpfung von Sterbehilfe mit einer Honorierung war ein Fehler", betonte Kusch. Ferner würden nun vier regional beauftragte Sterbebegleiter und Ärzte in Berlin, Köln, Frankfurt und Stuttgart den tödlichen Medikamenten-Mix verschreiben.

Der frühere Politiker rechnet damit, dass Polizei und Staatsanwaltschaft auch seinen neuen Verein durchleuchten werden. Er selbst sieht dafür keinen Ansatz. Sein Vorbild sei der Schweizer Verein "Exit" mit mehr als 50 000 Mitgliedern, an dem er sich "exakt" orientieren werde. Außerdem seien vor einem Jahr "hamburgspezifische Gründe das Problem gewesen". Sein neuer Verein sitze jedoch im schleswig-holsteinischen Oststeinbek. Das Hamburger Amtsgericht lehnte die Eintragung des Vereins wegen des Verdachts der "Förderung von Selbsttötung" ab. Ich kündigte an, dass er sich nicht mehr allein um "Sterbewillige mit unerträglichen Zukunftsperspektiven" kümmern wolle.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort