Der Soldat, der nicht mehr töten wollte

Brüssel/Luxemburg · André Shepherd desertierte 2007 aus der US-Armee, um nicht in erneut den Irak-Krieg zu müssen. In Deutschland beantragte er politisches Asyl und wurde abgelehnt. Morgen tritt nun das Verfahren beim Europäischen Gerichtshof in seine entscheidende Phase.

André Shepherd hat das alles nicht gewollt. Nicht die öffentliche Aufmerksamkeit. Und schon gar nicht diese Rolle als jemand, der zwischen die Stühle der großen Politik gerät. Trotzdem ist genau das geschehen. Ein US-Soldat, der desertiert, weil er nicht mehr im Irakkrieg beim Töten helfen will, der nach Deutschland flieht, Asyl beantragt und abgewiesen wird. Morgen geht sein Fall vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in die entscheidende Phase.

Doch mit diesen wenigen Sätzen ist die Geschichte nicht erzählt. Nicht seine Geschichte. Und auch nicht die des politischen Präzedenzfalles, der die europäisch-amerikanischen Beziehungen in etwa so belasten könnte, wie es die Enthüllungen Edward Snowdens taten. "Wie groß sich diese Sache entwickelt hat, ist unfassbar", sagt Shepherd heute selbst und kann es noch immer nicht glauben.

Der inzwischen 37-Jährige beginnt ein Informatikstudium , das er 2004 abbrechen muss, weil ihm das Geld ausgeht. Er geht zur Armee. Sie bietet ihm eine Ausbildung zum Mechaniker, ein Dach über dem Kopf und ein geregeltes Einkommen. Shepherd unterschreibt, wird kurz darauf mit seiner Einheit in den Irak versetzt, wo er Apache-Hubschrauber repariert. Aber dabei bleibt es nicht. Ihm begegnen Einheimische, die die US-Soldaten fragen: "Warum zerstört ihr unsere Dörfer, missbraucht unsere Frauen, schändet unsere Toten?" Er habe das "nicht glauben können", erzählt Shepherd später. "Denn wir sind doch das Militär der Vereinigten Staaten. So etwas passiert doch bei uns nicht, ganz einfach weil wir nicht so sind." Er beginnt im Internet zu recherchieren, sein Gewissen lässt ihn nicht mehr los. Was er findet, bestätigt seine Zweifel. "Meine dunkelste Stunde im Irak war, als wir Hubschrauber startklar gemacht haben, die an der November-Offensive in Falludscha teilnahmen. Eine Schlacht, die fast nur Ruinen hinterließ und radioaktive Spuren, die heute noch für Missbildungen bei Neugeborenen sorgen."

2007 heißt es plötzlich, er solle noch einmal in den Irak . Shepherd desertiert, flieht, versteckt sich bei Bekannten, 2008 reicht er einen Antrag auf Asyl in Deutschland ein und wird abgewiesen. 2013 schickt das Bayerische Verwaltungsgericht in München seine Klage gegen die Abweisung nach Luxemburg weiter. "Wird Flüchtlingsschutz auch dann gewährt, wenn für die Zukunft damit zu rechnen ist, dass es zu Verstößen gegen das humanitäre Menschenrecht kommt?", wollen die Richter des Freistaats von den europäischen Kollegen wissen. Die legen die so genannte Qualifizierungsrichtlinie der EU aus, welche die Kriterien für den Schutz von Flüchtlingen festschreibt.

Der Fall ist längst zu einem Politikum geworden, als es zur mündlichen Verhandlung kommt. "Eine Freiheitsstrafe und die Entlassung aus der Armee wären nicht als unverhältnismäßig hart anzusehen", begründet die Vertreterin der Bundesregierung die Ablehnung des Asylantrages. Im Übrigen hätte er ja als Berufssoldat auch einfach kündigen können. "Das ist absurd und praxisfremd", kontert schon bei dieser Anhörung Shepherds Anwalt Reinhard Marx . Doch die Berliner Vertreter müssen und wollen offenbar so auftreten, denn sie ahnen, welcher Sprengsatz in dem Verfahren steckt. Shepherd geht es nämlich längst nicht mehr nur um die eigene Freiheit, sondern um die Frage, ob Soldaten das grundsätzliche Menschenrecht haben, selbst darüber zu entscheiden, ob sie mitkämpfen wollen oder nicht. Und ob Angehörige des Militärs das Recht beanspruchen können, in ein anderes Land zu gehen, wenn sie nicht mitkämpfen. Shepherd: "Es gibt viele tausend Menschen, die in ähnlichen Situationen sind." Deshalb müsse "ein Weg geschaffen werden, damit Soldaten dem Wahnsinn von Kriegen entkommen können, die auf Verbrechen beruhen".

Die 59-jährige Britin Eleanor Sharpston wird als Generalanwältin des EuGH morgen solche Fragen nicht beantworten. Sie sind zu politisch. Ihr Gutachten wird auf die Frage hinauslaufen: Ist Shepherd ein Deserteur oder ein Flüchtling? In jedem Fall dürfte das Urteil die internationale Politik nicht unberührt lassen, weil die Frage nach der Beteiligung an einem völkerrechtswidrigen Krieg neu zu stellen wäre. Reicht dazu ein Mandat der Vereinten Nationen? Wird der Flüchtlingsschutz aufs Abstellgleis geschoben, wenn es trotz anfänglicher Legitimation militärischer Aktionen später zu Verletzungen des humanitären Völkerrechtes kommt? Und wer stellt diese dann quasi amtlich fest? Auch auf solche Fragen wollen die Richter in München Antworten aus Luxemburg haben, ehe sie anhand der EuGH-Richtschnur das Urteil gegen oder für André Shepherd sprechen. Damit ist jedoch erst im Laufe des nächsten Jahres zu rechnen.

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