Urteil gegen Ex-Landtagspräsident Der Fall Meiser: Eine Chronologie des LSVS-Skandals

15. Dezember 2017: Klaus Meiser berichtet als LSVS-Präsident erstmals öffentlich vom Millionendefizit beim Landessportverband. Meiser nennt Hauptgeschäftsführer Paul Hans als Hauptverantwortlichen.

22. Dezember: Erste polizeiliche Durchsuchung beim LSVS.

7. Februar 2018: Der Landtag hebt die Immunität von Landtagspräsident Klaus Meiser (CDU) und LSVS-Präsidiumsmitglied Eugen Roth (SPD) auf. Somit kann gegen die beiden ermittelt werden.

12. Februar: Klaus Meiser tritt unter dem Druck der Affäre als Landtagspräsident zurück. Der Finanzskandal entwickelt sich zur politischen Affäre.

29. April: Meiser lässt seinen Rücktritt als LSVS-Präsident mitteilen.

15. Mai: Der Untersuchungsausschuss des Landtags zum LSVS-Finanzskandal nimmt die Arbeit auf.

14. August: Im Untersuchungsausschuss berichtet Oberstaatsanwalt Eckhard Uthe von seinen Ermittlungen – in mehr als zehn Verfahren. Am selben Tag erlässt das Amtsgericht Saarbrücken vier Strafbefehle gegen LSVS-Präsidiumsmitglieder.

16. September: Neun Monate nach Bekanntwerden der Finanzmisere bekommt der LSVS einen neuen Präsidenten: Adrian Zöhler.

22. Januar 2019: Meiser sagt vor dem Untersuchungsausschuss zur Affäre um den LSVS aus, anders als Ehrenpräsident Gerd Meyer, der schweigt.

9. Februar: Die Staatsanwaltschaft erhebt die insgesamt siebte Anklage gegen Meiser. In dem nahenden Prozess geht es um Untreue und Vorteilsgewährung. Im Mittelpunkt steht der Vorwurf, Meiser und sein Ex-Präsidium hätten Innenminister Klaus Bouillon (CDU) angeboten, dessen 70. Geburtstag zu Lasten der klammen LSVS-Kasse zumindest teilweise zu finanzieren. Auch Bewirtungen der Landtags-Belegschaft nach Betriebsausflügen und private Restaurantbesuche stehen im Raum.

26. Februar: Vor der Wirtschaftskammer des Landgerichts Saarbrücken beginnt der Prozess gegen Meiser und die Mitangeklagten Karin Nonnweiler und Franz Josef Schumann. Alle legen ein Geständnis ab, es gibt einen „Deal“.

7. März: Klaus Meiser wird wegen schwerer Untreue in fünf Fällen sowie Vorteilsgewährung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, zur Bewährung ausgesetzt. Nonnweiler und Schumann erhalten Geldstrafen.

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