Terrormiliz Pass-Debatte um deutsche IS-Kämpfer

Berlin · Ein Aufruf Trumps befeuert die Frage, wie mit Terrorkämpfern aus Deutschland umzugehen ist. Dabei geht es auch um die Staatsbürgerschaft.

 Die Politik debattiert um die Rücknahme von IS-Anhängern, die im Ausland festgenommen werden.

Die Politik debattiert um die Rücknahme von IS-Anhängern, die im Ausland festgenommen werden.

Foto: dpa/Khalid Mohammed

Die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) hat im Nahen Osten gemordet, gefoltert, vergewaltigt und versklavt, geraubt und geplündert. Immer wieder hat der IS auch Anschläge in Europa gesteuert. Etwa 1050 Männer und Frauen aus Deutschland haben sich ihm angeschlossen, einige sind von Gegnern festgesetzt. Was mit ihnen geschehen soll, beschäftigt jetzt die Politik.

Was ist das Problem mit den deutschen IS-Kämpfern im Ausland?

Die kurdischen Milizen in Syrien – Verbündete der USA und anderer westlicher Staaten im Kampf gegen den IS – halten eine größere Zahl IS-Kämpfer mit deutscher Staatsangehörigkeit gefangen. Sie werden dort vernommen. Die Kurden empfinden die Gefangenen als Bürde, und nun hat US-Präsident Donald Trump Deutschland und andere Staaten aufgefordert, ihre Staatsbürger zurückzunehmen. Sonst könnten sie – mit Blick auf einen US-Abzug – auch freigelassen werden. Was indes US-Sicherheitsinteressen widerspricht. Eine mögliche Lösung, die aktuell auch die Bundesregierung prüft, wäre die Anklage vor internationalen Tribunalen.

Um wie viele Menschen geht es?

Deutsche Sicherheitsbehörden sollen bisher von gut 40 im syrischen Kurdengebiet gefangenen IS-Kämpfern mit deutschem Pass ausgehen. Gegen 18 von ihnen lägen deutsche Haftbefehle vor.

Wann kann man Deutschen die Staatsangehörigkeit entziehen?

„Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden“, steht im Grundgesetz – eigentlich. Ausnahmen gibt es „nur auf Grund eines Gesetzes“ und nur, „wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird“. Laut Staatsangehörigkeitsgesetz gilt: Wer freiwillig und ohne offizielle deutsche Genehmigung „in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eintritt, verliert die deutsche Staatsangehörigkeit“. Die Frage ist, wie der IS hier einsortiert werden soll, der nicht als Staat anerkannt wird.

Was soll sich ändern?

Union und SPD haben sich darauf geeinigt, den Entzug leichter zu ermöglichen. Nämlich auch dann, wenn Deutschen „Kampfhandlungen einer Terrormiliz im Ausland nachgewiesen werden“ können. Fraglich ist, ob der Nachweis möglich ist. Generalbundesanwalt Peter Frank sagte kürzlich, inzwischen gebe es nur noch selten Beweise wie Bilder oder Bekennertexte in den sozialen Netzwerken. Außerdem wäre eine Neuregelung nicht rückwirkend anwendbar und würde für viele heute inhaftierte Dschihadisten nicht gelten. Für künftige Szenarien“ wäre dann aber immerhin ein Instrument geschaffen, sagte ein Sprecher des Innenministeriums.

Wo hakt es politisch?

Die Union sieht den Ball im Spielgeld von Justizministerin Katarina Barley (SPD). CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt wirft ihr vor, den vom Innenministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur Aberkennung der Staatsbürgerschaft zu verschleppen. Barley weist das zurück. Es gebe aktuell in der Bundesregierung Gespräche dazu. Der Gesetzentwurf enthalte allerdings Regelungen, die über den Koalitionsvertrag hinausgingen.

Was passiert mit Dschihadisten, die wieder hier sind?

Das hängt davon ab, was ihnen nachzuweisen ist. Wem Straftaten im Ausland nachzuweisen sind, dem drohen ein Prozess in Deutschland und Haft. Ein Problem sind jene, die als gefährlich gelten, denen aber keine Verbrechen nachzuweisen sind. Bei ihnen wie auch anderen „Gefährdern“ bleiben nur eine Beobachtung durch Verfassungsschutz und Polizei.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort