Kommentar Das Urteil ist nachvollziehbar

Es ist nicht diskriminierend, wenn Frauen auf Formularen als „Kunde“ angesprochen werden. So hat es der Bundesgerichtshof entschieden und damit zum Teil großes Unverständnis erregt.

Kommentar: Das Urteil ist nachvollziehbar
Foto: SZ/Robby Lorenz

Als Begründung diente der Verweis auf Begriffe, die eine bestimmte Personengruppe bezeichnen, unabhängig davon, ob es Frauen oder Männer sind. Solche Begriffe gibt es nicht nur im Deutschen, sondern auch in vielen anderen Sprachen. Die Entscheidung der Richter ist also nachvollziehbar. Ein gegenteiliger Beschluss hätte unabsehbare und wohl auch kuriose Folgen: Nicht nur, dass Millionen Bankformulare neu gedruckt werden müssten. Zeitungen würden sich ebenfalls angreifbar machen, wenn in ihren Überschriften der Platz nur für „Bürger“ oder „Mörder“ reicht, anstatt für „Bürgerinnen“ oder „Mörderinnen“. Und müssten am Ende nicht auch Transsexuelle auf die Barrikaden gehen, weil sie sich am Bankschalter weder als Frau noch als Mann fühlen?

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort