„Damit darf keiner Geschäfte machen“

Das Bundeskabinett hat gestern eine Verschärfung der Gesetze gegen Kinderpornografie beschlossen. Justizminister Heiko Maas (SPD) erläuterte unserem Korrespondenten Werner Kolhoff den Sinn der Maßnahmen.

Sie wollen das Sexualstrafrecht im Bereich Kinderpornografie verschärfen. Ist das eine Reaktion auf den Fall Edathy?

Maas: Die breite Diskussion hat insgesamt gezeigt, dass es in unserem Strafrecht Lücken gibt. Diese Lücken schließen wir jetzt. Wir wollen insbesondere Kinder und Jugendliche konsequenter vor sexueller Gewalt schützen. Sie sind solcher Gewalt wehrlos ausgeliefert und werden oft für lange Zeit traumatisiert.

Edathy hatte Bilder bezogen, die zunächst nicht als Kinderpornografie eingestuft wurden, weil keine sexuellen Handlungen gezeigt wurden. Wird das korrigiert?

Maas: Wir erweitern die Strafbarkeit: Unbefugt hergestellte Nacktbilder insbesondere von Kindern und Jugendlichen dürfen nicht im Internet verbreitet werden - egal in welcher Pose die Kinder abgebildet und wie diese Bilder eingestuft sind. Mit solchen Fotos darf niemand schmutzige Geschäfte machen.

Sie wollen das Veröffentlichen bloßstellender Bilder ebenfalls unter Strafe stellen, wo Menschen lächerlich gemacht werden. Schaffen Sie nicht eine Prozessflut?

Maas: Nein. Wir schaffen mehr Klarheit: Alles, was zu unserem Alltag gehört, etwa Fotos, die Eltern von ihren Kindern am Strand machen - das wird natürlich nicht erfasst. Strafbar ist nur, was "unbefugt" geschieht. Und: Nur solche Bilder, die geeignet sind, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, sollen nicht hergestellt und verbreitet werden. Mit einer solchen Verbreitung beginnt zumeist auch das so genannte "Cybermobbing", was furchtbare Folgen für die Betroffenen haben kann. Auch eine Prozessflut wird es nicht geben. Denn ob es tatsächlich zu einem Verfahren kommt, entscheidet zunächst der Betroffene. In der Regel wird das Delikt nur auf seinen Antrag, ähnlich wie zum Beispiel bei der Beleidigung, verfolgt.

Beispiel: Nach den Ausschreitungen gegen Asylbewerber in Rostock ging 1992 das Foto eines betrunkenen Randalierers um die Welt, der sich eingepinkelt hatte. Wäre das künftig verboten, würde das eine Einschränkung der Pressefreiheit bedeuten.

Maas: Keine Sorge. Presseberichterstattung bleibt völlig uneingeschränkt möglich. Was vom Presserecht beziehungsweise nach Artikel 5 des Grundgesetzes von der Pressefreiheit gedeckt ist, passiert nicht "unbefugt" im Sinne unserer Neureglungen.

Sie wollen Verjährungsfristen verlängern und Strafen verschärfen. Kann das Täter abhalten?

Maas: Wir wollen nicht, dass die Täter ungeschoren davonkommen, nur weil die Opfer erst spät über die Tat reden können. Deshalb geben wir den oftmals traumatisierten Opfern mehr Zeit, zu entscheiden, ob sie Anzeige erstatten wollen. Viele Betroffene brauchen lange bis sie überhaupt über das erlittene Unrecht sprechen können.

Was nutzen alle Gesetzesverschärfungen, wenn die Strafverfolgungsbehörden unterbesetzt sind?

Maas: Wir müssen alles tun, um die Strafverfolgungsbehörden bei ihrer Aufklärungsarbeit zu unterstützen. Es darf jedenfalls kein Fall von sexuellem Kindesmissbrauch unbearbeitet bleiben.

Das ganze Interview finden Sie unter www.saarbruecker-zeitung/berliner-buero

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