CDU Saar muss Strafe wegen Wahlwerbung zahlen

Saarbrücken/Berlin. Die saarländische CDU muss wegen eines Verstoßes gegen das Parteiengesetz gut 11 000 Euro Strafe zahlen. Diesen Betrag setzte Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU, Foto: dapd) fest

Saarbrücken/Berlin. Die saarländische CDU muss wegen eines Verstoßes gegen das Parteiengesetz gut 11 000 Euro Strafe zahlen. Diesen Betrag setzte Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU, Foto: dapd) fest. Er erklärte, Ministerpräsident Peter Müller (CDU, Foto: dapd) habe vor der Landtagswahl im August 2009 mit einer aus Steuermitteln finanzierten Anzeige "die Grenze zur ausdrücklichen Parteiwerbung überschritten". Die SPD Saar hatte den Parlamentspräsidenten um eine Klärung gebeten, nach dem der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes die Öffentlichkeitsarbeit der CDU-geführten Regierung im Juli für verfassungswidrig erklärt hatte.In der Anzeige zieht Müller eine Bilanz von zehn Jahren CDU-Alleinregierung und schreibt: "Von Ihrer Entscheidung wird es abhängen, ob die seit 1999 CDU-geführte Landesregierung ihre Arbeit weiterführen kann." Da Müller sowohl Ministerpräsident als auch CDU-Landeschef war, sei diese Werbung auch der CDU "als Einnahme im Sinne des Parteiengesetzes zuzurechnen" gewesen, erklärte die Bundestagsverwaltung in einer Mitteilung. Dies entspreche einer Spende zugunsten der CDU - Parteien dürften aber keine Spenden vom Staat annehmen.

Die Anzeigenserie "Der Ministerpräsident informiert", zu der auch die von Lammert beanstandete Anzeige zählt, sowie eine Broschüre zur inneren Sicherheit und ein Brief Müllers an alle Landesbediensteten waren 2010 vom Verfassungsgerichtshof des Saarlandes gerügt worden, weil sie dem staatlichen Neutralitätsgebot widersprechen. Lammerts Strafe bezieht sich aber nur auf eine der Anzeigen; bei den übrigen Veröffentlichungen fehle es an "einer ausdrücklichen Parteiwerbemaßnahme im Sinne des Parteiengesetzes".

CDU-Generalsekretär Roland Theis erklärte, seine Partei akzeptiere die Sanktion und werde ihr "umgehend" Folge leisten. Die Entscheidung schaffe Rechtssicherheit für zukünftige Wahlkämpfe. SPD-Generalsekretär Reinhold Jost meinte: "Müller und die CDU Saar sind damit endgültig als Verfassungs- und Gesetzesbrecher überführt." und Meinung kir

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