Bundestags-Computer von Edathy sollen durchsucht werden

Berlin · Mehr als eine Woche nach Durchsuchungen bei dem ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy sollen auch seine Computer und Speichermedien aus dem Parlament überprüft werden. Voraussetzung ist, dass der Immunitätsausschuss dem entsprechenden Ersuchen der Staatsanwaltschaft stattgibt, wie die Pressestelle des Bundestags gestern mitteilte.

Die Parlamentsverwaltung habe die Geräte auf Bitten von Edathys Nachfolgerin Gabriele Groneberg am Montag aus dem Büro geräumt und sicher verwahrt. Seinen Dienst-Laptop hatte Edathy als gestohlen gemeldet.

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Auf einen BlickVerbreitung, Erwerb und Besitz von kinderpornografischem Material ist in Deutschland nach dem Paragrafen 184b des Strafgesetzbuches verboten. In der aktuellen Fassung gilt der Paragraf seit November 2008. Demnach sind pornografische Schriften etwa Bilder oder Filme, die "sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern" zeigen. Wer solches Material verbreitet, öffentlich macht, herstellt, bezieht oder vorrätig hält, kann mit einer Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren bestraft werden. Wie weitgehend die Vorschrift sogenannte "Posing"-Szenen umfasst, in denen Kinder unter Umständen nackt, aber nicht bei sexuellen Handlungen dargestellt werden, ist umstritten. epd

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