Bundestag lockert Lärmschutz für Sportplätze

Berlin · Auf Sportplätzen in Wohngebieten ist künftig mittags und abends bis 22 Uhr mehr Lärm beim Training erlaubt. Der Bundestag glich gestern die Grenzwerte für den Abend und die Mittagsruhe an Sonn- und Feiertagen an die Tagesgrenzwerte an. Ziel sei, eine intensivere Nutzung von Sportanlagen zu ermöglichen und Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen, sagte Bauministerin Barbara Hendricks (SPD ) im Parlament. Unter anderem Fußballvereine hatten geklagt, zu bestimmten Zeiten nicht trainieren zu können. Die Neuregelung sieht außerdem eine rechtliche Absicherung für Anlagen vor, die schon vor 1991 genutzt wurden, als die sogenannte Sportanlagenlärmschutzverordnung in Kraft trat.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort