Bundestag entscheidet über Patientenverfügungen
Das Problem: Rund neun Millionen Menschen in Deutschland haben Patientenverfügungen abgegeben. Sie können für den Fall formuliert werden, dass man ohne Bewusstsein dem Tod geweiht ist - aber auch für ein Koma mit nicht absehbarem Krankheitsverlauf. Die Verfügungen sind oft nicht konkret genug und äußerst auslegungsbedürftig
Das Problem: Rund neun Millionen Menschen in Deutschland haben Patientenverfügungen abgegeben. Sie können für den Fall formuliert werden, dass man ohne Bewusstsein dem Tod geweiht ist - aber auch für ein Koma mit nicht absehbarem Krankheitsverlauf. Die Verfügungen sind oft nicht konkret genug und äußerst auslegungsbedürftig. Ihre Verbindlichkeit bei nicht tödlichen Krankheiten ist derzeit strittig. Der Antrag Stünker: Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Joachim Stünker, will mit seinem Antrag Patientenverfügungen weitgehend zur Umsetzung verhelfen. Ein Motorradfahrer etwa soll also für den Fall eines Komas das Abschalten des Beatmungsgeräts festlegen können, wenn ihm beide Beine abgenommen werden müssten. Stünker will das Vormundschaftsgericht jedoch einschalten, wenn der Betreuer und der Arzt über die Auslegung einer Verfügung uneinig sind und unklar ist, ob die Verfügung überhaupt die konkrete Behandlungssituation betrifft.Uneinigkeit bei der Union Der Antrag Zöller: Der Vorstoß von Unions-Fraktionsvize Wolfgang Zöller (CSU) verlangt keine schriftliche Verfügung. Auch durch Zeugen übermittelte Bekundungen können reichen. Die Anordnung soll aber "keinen Automatismus" zur Folge haben. Ärzte, Betreuer und im Zweifel weitere Angehörige müssten vielmehr immer darüber beraten, ob die Verfügung auf die konkrete Situation noch zutrifft. Ziel dieses Antrags ist es, die derzeitige "gute Praxis" in Krankenhäusern gesetzlich abzusichern. Der Antrag Bosbach: Die strengsten Vorgaben enthält der Vorschlag von Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU). Er unterscheidet den Grad der Verbindlichkeit einer Verfügung danach, ob diese nach Beratung durch einen Arzt abgefasst wurde oder nicht. Ist dies der Fall, solle die Verfügung für alle Phasen einer Krankheit verbindlich sein. Ansonsten ist die Anordnung über einen Behandlungsabbruch verbindlich, wenn eine unheilbare, tödlich verlaufende Krankheit vorliegt. Der Antrag Hüppe: Der Behinderten-Beauftragte der Unionsfraktion, Hubert Hüppe, meint, der gegenwärtige Zustand habe sich bewährt, während die vorliegenden drei Gesetzesentwürfe zum Teil in sich widersprüchlich seien. Patientenverfügungen könnten nicht alle denkbaren Fälle beschreiben, warnt die Bundesärztekammer. Dies meint auch Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU). Am Ende könnte eine gesetzliche Regelung daran scheitern, dass keiner der Gesetzentwürfe eine Mehrheit erreicht. Die Prognose: Es ist gut möglich, dass keiner der drei Gesetzesentwürfe eine Mehrheit erreicht und es damit bei der jetzigen Rechtslage bleibt. Die Rechtsunsicherheit bliebe dann bestehen. Allerdings gibt es bisher verhältnismäßig wenig Konflikte.