Bundestag beschließt neues Gesetz Ab Mai frühere Termine für Kassenpatienten

Berlin/Saarbrücken · Trotz Kritik von Ärzten – auch aus dem Saarland – hat der Bundestag ein Gesetz zur besseren Gesundheitsversorgung beschlossen.

 Gesundheits­minister Jens Spahn will längere Sprechstunden in Arztpraxen.

Gesundheits­minister Jens Spahn will längere Sprechstunden in Arztpraxen.

Foto: dpa/Bernd von Jutrczenka

Mehr Sprechstunden und neue Vermittlungsangebote: Für Kassenpatienten in Deutschland soll es leichter werden, schneller an Arzttermine zu kommen. Darauf zielt ein Gesetz der großen Koalition, das der Bundestag am Donnerstag gegen die Stimmen der Opposition beschlossen hat. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte, die Regelungen sollten den Alltag für Millionen Menschen verbessern. Vorgesehen sind mehr Geld für Ärzte, aber auch für Physiotherapeuten und Logopäden.

Spahn sagte, wochenlange Wartezeiten für gesetzlich Versicherte seien ein Aufregerthema, auch weil es bei Privatpatienten häufig schneller gehe. Das Gesetz solle die Versorgung daher „schneller, besser und digitaler“ machen

Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Praxisärzte künftig mindestens 25 statt 20 Stunden in der Woche für gesetzlich Versicherte anbieten müssen. Bei Augenärzten, Frauenärzten und Hals-Nasen-Ohren-Ärzten muss es mindestens fünf Stunden als offene Sprechstunde ohne feste Termine geben. Die telefonische Vermittlung über Terminservicestellen soll stark ausgebaut werden.

Ärzte hatten Spahns Gesetzesentwurf im Vorfeld scharf kritisiert. So monierte die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland unter anderem einen Eingriff „in die persönliche Organisation der Praxisinhaber“. Die Absicht, per Gesetz Sprechstundenzahl und -art verpflichtend festzulegen sei entwürdigend und werde die Ärzteknappheit eher noch verschärfen. Am Donnerstag erneuerten Ärzteverbände diese Kritik. Zugleich begrüßten sie aber die höhere Vergütung.

In Kraft treten soll das Gesetz voraussichtlich im Mai, im Bundesrat ist es nicht zustimmungspflichtig.

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