Entwurf des Arbeits- und Sozialministeriums Berlin will Flüchtlingshilfe neu regeln

Berlin · Migranten, die eine Ausbildung machen, sollen künftig mehr Unterstützung erhalten. Auch die Bedarfssätze sollen teilweise steigen.

 Asylbewerber, die eine Ausbildung machen oder studieren, fallen derzeit in eine Förderlücke, weil sie keinen Anspruch auf Bafög haben. Die Bundesregierung will diese Lücke schließen.

Asylbewerber, die eine Ausbildung machen oder studieren, fallen derzeit in eine Förderlücke, weil sie keinen Anspruch auf Bafög haben. Die Bundesregierung will diese Lücke schließen.

Foto: dpa/Sven Hoppe

Die Bundesregierung will die Leistungen für Asylbewerber neu regeln. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Arbeits- und Sozialministeriums sieht vor, die Bedarfssätze zum Teil zu erhöhen und die Unterstützung für Flüchtlinge in Ausbildung zu verbessern.

Hintergrund des Vorhabens sind nach den Worten des zuständigen Staatssekretärs Rolf Schmachtenberg verfassungsrechtliche Vorgaben. Nachdem die Leistungen für Asylbewerber zwischen 1993 und 2012 unverändert geblieben waren, hatte das Bundesverfassungsgericht eine Anpassung angemahnt und zur Begründung das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum für alle in Deutschland lebenden Personen ins Feld geführt.

Während die Bedarfssätze bei Hartz-IV-Empfängern regelmäßig steigen – für einen Alleinstehenden erhöhte sich die Stütze zu Jahresbeginn um acht auf 424 Euro im Monat – wurden die Hilfen für Asylbewerber seit 2016 nicht mehr angepasst. Das soll sich nun ändern. Grundlage für die Anpassung ist die sogenannte Einkommens- und Verbraucherstichprobe des Statistischen Bundesamtes. Und das ist im Einzelnen geplant:

Bedarfssätze: Geplant ist, dass bei den individuellen Hilfen für den notwendigen Bedarf künftig die Strom- und Wohninstandhaltungskosten herausgerechnet und von den Kommunen übernommen werden. Dadurch sinkt dieser Bedarfssatz, der auch für Ernährung und Kleidung gedacht ist, für einen alleinstehenden Asylbewerber von derzeit 219 Euro auf 194 Euro im Monat. Gleichzeitig wird der notwendige persönliche Bedarf, auch Taschengeld genannt, von 135 auf 150 Euro angehoben. Diese Hilfe soll die Kosten zum Beispiel für Bahntickets, Telefon oder Hygieneartikel abdecken. Paare bekommen pro Person ebenfalls etwas mehr Taschengeld (plus 14 Euro) bei einer gleichzeitigen Verringerung des „notwendigen Bedarfs“ (minus 22 Euro) zugestanden.

Ausbildung: Asylbewerber und Geduldete, die eine Lehre oder ein Studium aufnehmen, fallen derzeit häufig in eine Förderlücke, weil sie keinen Anspruch auf Bafög haben. Das führt in der Praxis oft zum Abbruch der Ausbildung. Mit dem Gesetzvorhaben soll diese Lücke geschlossen werden.

Ehrenamt: Wenn sich Flüchtlinge während ihres Asylverfahrens ehrenamtlich etwa in einem Sportverein engagieren und dafür Geld erhalten, sollen künftig bis zu 200 Euro davon nicht auf ihre Hilfeleistungen angerechnet werden.

Anspruchsberechtigte: Im Jahr 2017 hatten nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums 468 608 Flüchtlinge Anspruch auf Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – 36 Prozent weniger als im Jahr davor. Wegen der deutlich gesunkenen Flüchtlingszahl könnte sich dieser Trend fortsetzen.

Zeitplan: Der Gesetzentwurf wurde bereits zur internen Abstimmung an andere Bundesministerien verschickt. Das Bundeskabinett soll die Vorlage noch vor Ostern beschließen. In Kraft treten soll die Reform im kommenden Jahr.

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