Geteiltes Echo Bundesrat billigt Aussetzung des Familiennachzugs

Berlin · Der Bundesrat hat gestern die weitere Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus gebilligt. Ein Antrag von Schleswig-Holstein auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit. Der Bundestag hatte den Gesetzentwurf aus den Koalitionsverhandlungen von CDU, CSU und SPD-Fraktion am 1. Februar verabschiedet. Ab dem 1. August sollen demnach im Rahmen von Kontingenten monatlich 1000 Ehepartner und minderjährige Kinder subsidiär geschützter Flüchtlinge oder Eltern minderjähriger Flüchtlinge eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erhalten können. Die genauen Modalitäten müssen noch rechtlich geregelt werden. Die Härtefallregelungen aus dringenden humanitären Gründen bleiben von der Begrenzung unberührt. Der Bundestag hatte den Familiennachzug kurz nach der Einführung 2016 für zwei Jahre ausgesetzt.

Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU) sprach von einem „klugen und ausgewogenen“ Kompromiss: „Wir werden damit unserer humanitären Verantwortung gerecht und gewährleisten gleichzeitig, dass es bei einer für unsere Gesellschaft berechenbaren und zu bewältigenden Größenordnung des Familiennachzugs bleibt.“ Das Deutsche Kinderhilfswerk bedauerte die Entscheidung. „Das Gesetz stellt Grund- und Menschenrechte zur Disposition und missachtet die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebene Vorrangstellung des Kindeswohls.“

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