Bundesozialgericht hält neue Hartz-IV-Sätze für verfassungsgemäß
Kassel. Die Hartz-IV-Reform von 2011 ist nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts verfassungsgemäß. Die Bundesregierung verstoße mit den seinerzeit neu geregelten Hartz-IV-Sätzen nicht gegen das Grundrecht auf Menschenwürde und gegen das Sozialstaatsprinzip, befanden gestern die Kasseler Richter
Kassel. Die Hartz-IV-Reform von 2011 ist nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts verfassungsgemäß. Die Bundesregierung verstoße mit den seinerzeit neu geregelten Hartz-IV-Sätzen nicht gegen das Grundrecht auf Menschenwürde und gegen das Sozialstaatsprinzip, befanden gestern die Kasseler Richter.Die Höhe des Regelbedarfes für Alleinstehende, der derzeit 374 Euro beträgt, sei vom Gesetzgeber "nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden", sagte der Senatsvorsitzende Peter Udsching. (Az: B 14 AS 153/11 R und B 14 AS 189/11 R). dpa