Bundeskabinett beschließt Reform der Behinderten-Hilfe

Berlin · Behinderte Menschen sollen selbstständiger leben, wohnen und arbeiten können. Das sieht das Bundesteilhabegesetz vor, das nach jahrelangen Vorbereitungen gestern vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Behinderte sollen auch mehr vom Einkommen und Vermögen behalten dürfen, auch wenn sie Eingliederungshilfe bekommen. Demnach erhöht sich ihr Freibetrag hier von 2600 Euro schrittweise bis 2020 auf etwa 50 000 Euro. Zudem sollen Ämter, Sozialkassen und Behörden staatliche Leistungen künftig aus einer Hand anbieten.

Sozialministerin Andrea Nahles (SPD ) sprach von einer der großen sozialpolitischen Reformen dieser Wahlperiode und einem wirklichen "Systemwechsel". Die Eingliederungshilfe solle aus dem "Fürsorgesystem" der Sozialhilfe herausgeführt werden und mehr Selbstbestimmung ermöglichen. Mit dem Gesetz solle es niemandem schlechter gehen, aber den meisten Menschen besser.

Wohlfahrts- und Behindertenorganisationen sowie Gewerkschaften gehen die Verbesserungen nicht weit genug. Sie warnen vor drohenden Leistungseinschränkungen und fordern zahlreiche Nachbesserungen im nun folgenden parlamentarischen Verfahren. Die Mehrkosten für den Bund belaufen sich auf jährlich etwa 700 Millionen Euro. Diese werden laut Ministerin Nahles nicht von der Entlastung der Kommunen von fünf Milliarden Euro jährlich abgezogen.

In Deutschland leben mehr als zehn Millionen Menschen mit einer amtlich anerkannten Behinderung, davon 7,5 Millionen Schwerbehinderte.

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