Bundesgerichtshof begrenzt Gebühren für Abschleppdienste
Karlsruhe · Der Bundesgerichtshof hat Abschleppdiensten in privatem Auftrag Grenzen für die Berechnung ihrer Forderungen an Falschparker gezogen. Die für das Abschleppen des Autos verlangten Kosten müssten mit dem „verglichen werden, was üblicherweise in der Region dafür verlangt wird“, urteilte das Gericht.
05.07.2014
, 00:00 Uhr
>