Bundesgericht stärkt Rechte lediger Väter

Karlsruhe/Saarbrücken. Unverheiratete Väter können künftig leichter ein Sorgerecht für ihre Kinder erhalten. Das Bundesverfassungsgericht erklärte gestern die bisherige Regelung für verfassungswidrig, wonach unverheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht für die Kinder erhalten können

Karlsruhe/Saarbrücken. Unverheiratete Väter können künftig leichter ein Sorgerecht für ihre Kinder erhalten. Das Bundesverfassungsgericht erklärte gestern die bisherige Regelung für verfassungswidrig, wonach unverheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht für die Kinder erhalten können. Dies verstoße gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht des Vaters, heißt es in dem Beschluss (Az: 1 BvR 420/09). Damit gaben die Richter der Beschwerde eines Vaters statt, der um das Sorgerecht für seinen 1998 geborenen Sohn kämpfte.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP, Foto: dpa) bewertete die Entscheidung positiv. "Das Urteil bestärkt mich in meinen Überlegungen, die Rechte der Väter nichtehelicher Kinder deutlich zu verbessern", sagte sie. Es werde bereits an einer gesetzlichen Neuregelung gearbeitet. Auch SPD, Grüne und Linke begrüßten den Spruch. Kritik kam dagegen aus der Unionsfraktion: Die familienpolitische Sprecherin Dorothee Bär (CSU) kritisierte, dass "die Rechtsprechung der letzten Zeit die Institution Ehe immer mehr aushöhlt".

Bis das neue Gesetz in Kraft tritt, ordneten die Richter eine Übergangsregelung an: Demnach sollen die Familiengerichte den Eltern die gemeinsame Sorge übertragen, wenn Vater oder Mutter dies beantragen und zu erwarten ist, dass es dem Wohl des Kindes entspricht. Bisher hatten ledige Väter keine Möglichkeit, ein Sorgerecht zu bekommen, wenn die Mutter nicht einverstanden war.

Der Initiative "Väteraufbruch" geht auch die gestrige Entscheidung nicht weit genug. Sie sei "rückwärtsgewandt und konservativ", sagte Dietmar Nikolai Weber für den Verband. Er erwartet eine Prozessflut, weil Väter ihre Rechte nun einklagen können. Auch die Vorsitzende des Deutschen Juristinnenbundes, Jutta Wagner, sieht "viel, viel Arbeit" auf die Familiengerichte zukommen. Die Zahl unehelich geborener Kinder steigt seit Jahren kontinuierlich an. Im Saarland machte ihr Anteil an allen Neugeborenen im vorigen Jahr bereits rund 30 Prozent aus. , Seite A 4: Meinung dpa/ddp/tho

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