Bundesgericht billigt längere Kündigungsfrist für Ältere

Erfurt · Dass sich Kündigungsfristen für Beschäftigte mit der Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit verlängern, diskriminiert jüngere Mitarbeiter nicht. Weil langjährig Beschäftigte "naturgemäß älter" sind als jüngere, verstoßen gestaffelte Kündigungsfristen nicht gegen das Verbot der Altersdiskriminierung, wie das Bundesarbeitsgericht gestern in Erfurt entschied.

Der Klägerin war nach rund dreieinhalb Jahren Aushilfstätigkeit auf einem Golfplatz gekündigt worden. Der Arbeitgeber hielt dabei die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen ein. Die Klägerin forderte jedoch die längstmögliche Kündigungsfrist von sieben Monaten und begründete dies mit dem Verbot der Altersdiskri minierung.

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