Bundesamt einigt sich gütlich mit Mitarbeitern

Ansbach · Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat bei der Einstellung von Mitarbeitern massiv gegen Mitbestimmungsrechte verstoßen. Mehrere hundert Asylentscheider und Sekretariatskräfte seien ohne die rechtlich notwendige Anhörung der Personalvertretung beschäftigt worden, räumten Vertreter der Behörde gestern vor dem Verwaltungsgericht Ansbach ein.

In einer mit dem Gesamtpersonalrat abgestimmten Erklärung kündigte die Behörde zugleich an, künftig die Mitbestimmungsrechte des Personalrats zu respektieren. Die Erklärung ist Teil einer gütlichen Einigung, auf die sich beide Parteien auf Vorschlag des Gerichts nach mehrstündiger Verhandlung verständigten. Der BAMF-Personalrat zog daraufhin seine Feststellungsklage zurück.

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