Bund will Autobahnen im Jahr 2021 von den Ländern übernehmen

Saarbrücken/Berlin · Die Zuständigkeit für Planung, Bau und Erhaltung der Autobahnen soll zum 1. Januar 2021 von den 16 Bundesländern auf eine Bundesgesellschaft übergehen. Das sieht ein Referentenentwurf der Bundesregierung vor, der unserer Zeitung vorliegt. Dazu soll eine Gesellschaft privaten Rechts gegründet werden. Im Grundgesetz soll festgeschrieben werden, dass die Gesellschaft "im unveräußerlichen Eigentum des Bundes" steht, also nicht privatisiert werden kann. Darauf hatten sich kürzlich Mitglieder der Bundesregierung verständigt.

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