Bund entlastet Bürger um 9,5 Milliarden

Berlin. Hundert Tage vor der Bundestagswahl hat die große Koalition milliardenschwere Steuerentlastungen und eine Rentengarantie durch den Bundestag gebracht. Das Parlament verabschiedete am Freitag das Bürgerentlastungsgesetz, demzufolge die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab 2010 besser steuerlich absetzbar sind

Berlin. Hundert Tage vor der Bundestagswahl hat die große Koalition milliardenschwere Steuerentlastungen und eine Rentengarantie durch den Bundestag gebracht. Das Parlament verabschiedete am Freitag das Bürgerentlastungsgesetz, demzufolge die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab 2010 besser steuerlich absetzbar sind. Zudem sollen die Renten auch bei einer negativen Lohnentwicklung nicht sinken.

Das Bürgerentlastungsgesetz sieht vor, dass alle Kranken- und Pflegebeiträge in Höhe des existenznotwendigen Versorgungsniveaus vollständig als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Das gilt für gesetzliche Versicherungen sowie beispielsweise für den neuen Basistarif der Privatkassen. Die Bürger werden dadurch insgesamt um 9,5 Milliarden Euro entlastet, dazu kommen Entlastungen für Unternehmen von noch einmal mehr als 2,5 Milliarden Euro. Finanzminister Peer Steinbrück (SPD, Foto: dpa) sagte, es handele sich wahrscheinlich um eine der größten Steuerentlastungen in der bundesdeutschen Geschichte. Die Entlastung werde sofort in den Taschen der Bürger ankommen und die Wirtschaft ankurbeln, sagte Unions-Finanzexperte Eduard Oswald (CSU).

Die Regierung setzt mit der Neuregelung eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2008 um. Grüne und FDP stimmten gegen das Gesetz, die Linke enthielt sich. Der Betrag, den volljährige Kinder verdienen dürfen, ohne dass ihre Eltern den Kindergeldanspruch verlieren, steigt künftig von 7680 auf 8004 Euro pro Jahr. Die Zahlung von 100 Euro jährlich für Schulbedarf von Kindern aus einkommensschwachen Haushalten wird auch für Schüler der Jahrgangsstufen elf bis 13 gewährt. Außerdem werden auch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die Mitversicherung des Lebenspartners als Sonderausgaben anerkannt.

Die Erweiterung der Rentenschutzklausel ändert nichts daran, dass die Rentenwerte an die Löhne gekoppelt bleiben. Eventuell unterbliebene Minderungen müssen daher später wieder ausgeglichen werden. afp

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