Bürger sollen für Krankenkasse mehr zahlen

Berlin. Das Bundeskabinett will heute grünes Licht für die umstrittene Gesundheitsreform geben. Kern des Gesetzentwurfs von Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP, Foto: dpa) ist eine Anhebung des allgemeinen Kassenbeitrags von 14,9 auf 15,5 Prozent vom Bruttolohn ab kommendem Jahr. Künftig müssen die Versicherten einen Beitragsanteil von 8,2 Prozentpunkten (bislang 7,9) schultern

Berlin. Das Bundeskabinett will heute grünes Licht für die umstrittene Gesundheitsreform geben. Kern des Gesetzentwurfs von Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP, Foto: dpa) ist eine Anhebung des allgemeinen Kassenbeitrags von 14,9 auf 15,5 Prozent vom Bruttolohn ab kommendem Jahr.

Künftig müssen die Versicherten einen Beitragsanteil von 8,2 Prozentpunkten (bislang 7,9) schultern. Für die Arbeitgeber steigt die Belastung von sieben auf 7,3 Prozentpunkte. Allein den Versicherten drohen zudem höhere Zusatzbeiträge. Diese können Kassen verlangen, wenn sie nicht mit den Geldzuweisungen aus dem Gesundheitsfonds auskommen. Bislang darf der Extra-Obolus ein Prozent des beitragspflichtigen Bruttoverdienstes nicht übersteigen. Künftig entfällt diese Deckelung. Wenn der Zusatzbeitrag zwei Prozent des Lohns oder der Rente übersteigt, soll es aber einen Sozialausgleich aus Steuermitteln geben, den der Versicherte mit seinen Bezügen ausgezahlt bekommt.

Für Hartz-IV-Empfänger wurde der Gesetzentwurf nach SZ-Informationen nachgebessert. Bislang müssen sie den Zusatzbeitrag aus eigener Tasche bezahlen und können gegebenenfalls eine Härtefallregelung in Anspruch nehmen. Künftig sind sie davon befreit. Der Fehlbetrag wird durch Steuermittel ausgeglichen, die die Kassen über den Gesundheitsfonds erhalten. Von der Extrazahlung verschont bleiben Bezieher von Elterngeld sowie Sozialhilfeempfänger. Dagegen müssen Bezieher von Arbeitslosengeld I den Zusatzbeitrag ab 2011 selbst tragen - wie auch Rentner.

Wer sich als Niedrigverdiener einem Zusatzbeitrag verweigert, dem droht laut Gesetzentwurf ein Verspätungszuschlag. Der Betroffene erhält dann für die Dauer seines Versäumnisses keinen Sozialausgleich. Da es keinen Mechanismus für allgemeine Beitragssteigerungen mehr gibt, müssen sämtliche Kostensteigerungen künftig über den Extra-Obolus aufgefangen werden. 2011 können die Kassen laut Regierung praktisch noch ohne Zusatzbeitrag auskommen. 2012 sollen es durchschnittlich fünf Euro sein, 2016 zehn bis 16 Euro.

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