Migrationspolitik Bürgen müssen vorerst nicht zahlen

Berlin · Flüchtlingsbürgen müssen bis zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig keine Rückzahlungen an staatliche Stellen leisten. Das bestätigte das Bundesarbeitsministerium gestern.

Zwar würden die Jobcenter weiter Zahlungsbescheide verschicken, doch die Gelder bis auf weiteres nicht einziehen. Der Streit über die Rückzahlungen beschäftigte schon mehrfach die Gerichte. Hintergrund sind Bürgschaften, die Initiativen, Kirchen und Personen 2014/15 für syrische Flüchtlinge übernommen haben – in der Annahme, dass die Verpflichtungen nur wenige Monate bestehen. Leipzig hatte indes längere Fristen gesetzt.

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