Oberster Gerichtshof Briten erleichtern Sterbehilfe

London · In Großbritannien braucht es künftig keine gerichtliche Erlaubnis mehr, um die Behandlung von Patienten in dauerhaft vegetativem Zustand zu beenden. Der Oberste Gerichtshof entschied laut britischen Medienberichten, die Nahrungsmittel- und Flüssigkeitszufuhr könne künftig eingestellt werden, wenn die Ärzte und die Angehörigen von Wachkoma-Patienten gemeinsam zur Überzeugung gelangen, dass dies „im besten Interesse des Patienten“ sei.

Bislang mussten Angehörige vor Gericht ziehen, um eine Entfernung der Nahrungsmittelsonde durchzusetzen. Der Prozess kostete die Gesundheitsbehörden laut Medienberichten im Schnitt 50 000 Pfund (etwa 56 000 Euro) an Anwaltsgebühren und konnte Jahre dauern.

Man helfe Angehörigen „in einer tragischen Situation“ und erspare ihnen künftig „ein qualvolles Warten“, werden Befürworter des Urteils zitiert. Sterbehilfegegner kritisieren, dass nun Menschen noch zügiger „im Endeffekt zum Verhungern und Verdursten“ verurteilt würden. Das Urteil dürfte Auswirkungen auf jährlich 1500 neue Fälle von Wachkoma-Patienten haben.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort