Bosbach fordert Strafen für IS-Propaganda in Deutschland

Berlin · Die schwarze Flagge der Terror-Miliz IS weht derzeit auf Demonstrationen in Deutschland. CDU-Politiker Wolfgang Bosbach will das ändern und Sympathiebekundungen für radikale Vereinigungen bestrafen. Nur: Ist die IS hierzulande überhaupt ein Verein?

Es war eine dramatische Szene. Ein Polizist zückte am vergangenen Sonntag auf dem Berliner Hermannplatz seine Dienstwaffe inmitten eines Protestmarsches von Kurden und Jesiden. Die bedrängten einen Bärtigen, der zusammen mit einigen Gesinnungsgenossen am Rande der Demonstration schwarze Fahnen mit dem islamischen Glaubensbekenntnis gehisst hatte, dem Markenzeichen der Terrororganisation IS. Es war nicht die einzige Provokation dieser Art in Deutschland. In Berlin ist jetzt eine Debatte um mögliche Gesetzesänderungen entbrannt.

Als erste forderte die Linken-Abgeordnete Ulla Jelpke ein Vereinigungsverbot von IS. Die Organisation könne ganz offen Sympathisanten für den Einsatz im "Heiligen Krieg" anwerben, erklärte Jelpke, die sich zur Zeit im Krisengebiet, in Kurdistan, befindet. Besonders empörte sie ein Zwischenfall, der sich letzte Woche ebenfalls in Berlin ereignet hatte. Im Flüchtlingslager Marienfelde attackierten dort untergebrachte Islamisten , zumeist aus Tschetschenien, christliche Flüchtlinge aus Syrien. 100 Personen lieferten sich eine Massenschlägerei. In Herford und Bielefeld war es vergangene Woche ebenfalls zu Zusammenstößen zwischen IS-Sympathisanten und Anhängern der von ihnen im Irak verfolgten Volksgruppen gekommen. Meist gingen die Provokationen von Islamisten aus. Auch der Grünen-Abgeordnete Volker Beck sprach sich auf Anfrage für ein Verbot "eventueller deutscher Ableger des IS" aus. Denn wer den ethnischen oder religiösen Genozid propagiere, sei eine Terrororganisation. Die Frage sei allerdings, ob IS in Deutschland überhaupt organisiert sei.

Und hier liegt wohl das Problem. Laut Verfassungsschutzbericht gab es 2013 "keine Erkenntnisse über Strukturen von IS in Deutschland". Und daran, so die Kölner Behörde, hat sich bis jetzt nichts geändert. Es handele sich um einzelne Sympathisanten, die sich zum Teil in Internetforen verabreden. Für ein Vereinsverbot wäre das Innenministerium zuständig, das in den letzten Jahren auch häufig zu diesem Mittel gegriffen hat. Gegen Nazi-Gruppierungen oder Salafisten. Es betonte gestern ebenfalls, dass für ein Verbot erst "hinreichende Strukturen gerichtsfest belegt werden" müssten. Und daran fehlt es.

Alternativ wurde im Hause von Innenminister Thomas de Maizière (CDU ) auf die geltende Rechtslage verwiesen, etwa das Polizei- oder Versammlungsrecht. Störungen von Demonstrationen anderer könnten damit unterbunden werden, auch könne man das Zeigen bestimmter Symbole untersagen. Der Grünen-Abgeordnete Beck forderte ebenfalls ein konsequentes Vorgehen der Behörden gegenüber Islamisten schon bei einfachen Vergehen, "denn hier besteht ein erhebliches öffentliches Interesse". Bei der IS-Fahne sei das freilich wohl schwierig. Denn das islamische Glaubensbekenntnis, werde man wohl kaum verbieten wollen, meint Beck.

Eine andere Idee äußerte der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach gegenüber der Saarbrücker Zeitung. Er verwies auf den Paragrafen 129b des Strafgesetzbuches. Die Bestimmung stellt die Mitgliedschaft in einer Terrororganisation im Ausland unter Strafe - allerdings nur bei Straftaten von oder an Deutschen im Ausland. Bosbach will nun auch die Werbung für solche terroristischen Vereinigungen wie die IS unter Strafe stellen, und zwar egal, ob es sich um in- oder ausländische Terrorgruppen handelt. Denn auch diese Sympathie-Werbung gefährde die innere Sicherheit Deutschlands in erheblichem Maße. Eine solche Strafbarkeit gab es in Deutschland schon einmal, wurde aber Anfang des Jahrtausends vom damaligen Innenminister Otto Schily (SPD ) in der rot-grünen Regierungszeit wieder abgeschafft. CDU-Mann Bosbach: "Jetzt zeigt sich, wie problematisch das war."

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