Erdogan-„Schmähgedicht“ Böhmermann verklagt Merkel wegen Kritik
Berlin · Der Fernsehsatiriker Jan Böhmermann hat Kanzlerin Angela Merkel (CDU) wegen ihrer kritischen Einschätzung seines Schmähgedichts auf den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan verklagt. Am 16. April soll die Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin verhandelt werden, wie ein Gerichtssprecher gestern bestätigte.
Die Klage, die sich formal gegen das Kanzleramt richte, sei zweistufig, erläuterte der Sprecher. Im Hauptantrag wolle Böhmermann der Kanzlerin untersagen lassen, öffentlich zu wiederholen, dass sein Schmähgedicht „bewusst verletzend“ sei. Er hatte es am 31. März 2016 in der ZDF-Sendung Neo Magazin Royale vorgetragen. Werde dieser Hauptantrag abgewiesen, wolle Böhmermann in einem Hilfsantrag feststellen lassen, dass die von Regierungssprecher Steffen Seibert vorgetragene Einschätzung Merkels rechtswidrig gewesen sei.
Böhmermann hatte mit dem satirischen Gedicht „Schmähkritik“ einen diplomatischen Eklat im Verhältnis zur Türkei ausgelöst. Merkel nannte das Gedicht damals „bewusst verletzend“, wie Seibert berichtete. Später bezeichnete die Kanzlerin diese Aussage als „Fehler“. Mit dieser Äußerung sei der Eindruck entstanden, dass hier ihre persönliche Bewertung etwas zähle.