BGH verfügt Freilassung eines Schwerverbrechers im Saarland

Saarbrücken. Die Justizvollzugsanstalt Saarbrücken hat einen Schwerverbrecher aus der Haft entlassen müssen, weil seine nachträgliche Sicherungsverwahrung gegen die europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Walter H. war 1969 wegen Mordes an einem Mädchen verurteilt worden und hatte auch später mehrfach Frauen attackiert

Saarbrücken. Die Justizvollzugsanstalt Saarbrücken hat einen Schwerverbrecher aus der Haft entlassen müssen, weil seine nachträgliche Sicherungsverwahrung gegen die europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Walter H. war 1969 wegen Mordes an einem Mädchen verurteilt worden und hatte auch später mehrfach Frauen attackiert. Weil Gutachter ihn als "nicht therapiefähig" einstuften, wurde er nach Verbüßung seiner letzten Haftstrafe in Sicherungsverwahrung genommen. Am vorigen Mittwoch verfügte der Bundesgerichtshof (BGH) die Freilassung aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg. Politik und Polizei im Saarland sind alarmiert. Innenminister Stephan Toscani (CDU) nannte das Straßburger Urteil "unerträglich". Dadurch kämen Kriminelle in Freiheit, "die eine Gefahr für die Bevölkerung darstellen". Walter H. wohnt derzeit in einem Hotel und wird von der Polizei rund um die Uhr überwacht. red

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