BGH lehnt Anspruch auf Bezahlung für Schwarzarbeit ab

Karlsruhe · Schwarzarbeiter haben keinerlei Anspruch auf die Entlohnung ihrer Arbeit. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) gestern entschieden.

Schwarzarbeit sei "kein Kavaliersdelikt, sondern Wirtschaftskriminalität", sagte der Vorsitzende Richter Rolf Kniffka. Ein entsprechender Vertrag sei daher unwirksam, der Lohn könne nicht vor Gericht eingefordert werden. Ein Handwerksbetrieb hatte geklagt, weil ihm ein Betrag, der ohne Rechnung bezahlt werden sollte, vorenthalten wurde. > , Meinung

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