BGH erschwert Abzocke beim Abschleppen

Karlsruhe. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs könnte Abzocke beim Abschleppen von Falschparkern erschweren. Danach muss der Fahrzeug-Halter eine überhöhte Rechnung nicht selbst beim Abschleppdienst monieren. Vielmehr muss der Grundstückseigner, der den Dienst ruft, dem Halter ortsunübliche Kosten erstatten. Daher sollte er den Preis beachten

Karlsruhe. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs könnte Abzocke beim Abschleppen von Falschparkern erschweren. Danach muss der Fahrzeug-Halter eine überhöhte Rechnung nicht selbst beim Abschleppdienst monieren. Vielmehr muss der Grundstückseigner, der den Dienst ruft, dem Halter ortsunübliche Kosten erstatten. Daher sollte er den Preis beachten. (Az: V ZR 268/11) afp

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