Betreuungsgeld zum Wohle des Kindes?

Saarbrücken. "Alles zum Wohl des Kindes" oder "Das Kindswohl steht im Vordergrund" - so lauten die Positionen sämtlicher Parteien in Deutschland, wenn es um Kinderbetreuung geht. Wie unterschiedlich das Kindswohl dann interpretiert wird, kann man an der Diskussion um das Betreuungsgeld verfolgen, vor allem von SPD und Grünen gern "Herdprämie" genannt

Saarbrücken. "Alles zum Wohl des Kindes" oder "Das Kindswohl steht im Vordergrund" - so lauten die Positionen sämtlicher Parteien in Deutschland, wenn es um Kinderbetreuung geht. Wie unterschiedlich das Kindswohl dann interpretiert wird, kann man an der Diskussion um das Betreuungsgeld verfolgen, vor allem von SPD und Grünen gern "Herdprämie" genannt. Die Opposition kritisiert, dass das Betreuungsgeld das klassische Rollenverständnis der Frau festschreibe und zugleich den Kindern frühe soziale Kontakte in Kindergärten vorenthalte.

Im schwarz-gelben Koalitionsvertrag ist dieses Betreuungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich vereinbart. Das Geld soll von 2013 an Eltern zustehen, die ihre unter drei Jahre alten Kinder zu Hause betreuen, also nicht in eine Kindertagesstätte geben. Unklar ist noch, ob es in bar oder als Gutschein ausgegeben wird.

Bargeld statt Gutschein

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat gerade erst am Wochenende ihre bisherige Position korrigiert und für eine Barauszahlung plädiert. "Für Hartz-IV-Empfänger zum Beispiel wollen wir überlegen, ob wir Gutscheine anbieten. Zum Beispiel für Bildung der Kinder oder für den Besuch bestimmter Einrichtungen. Das wäre ja eine Möglichkeit." Auch in ihrer Regierungserklärung hatte die Kanzlerin betont, das Betreuungsgeld werde kommen - möglicherweise auch als Gutschein. Die FDP bezweifelt, dass eine Geldleistung wirklich bei den Kindern ankommt. Von sozial schwachen Familien werde es als Anreiz gesehen, Kinder nicht in Krippen und Kindergärten zu geben.

Das Beispiel Thüringen scheint den Liberalen Recht zu geben. Dort zahlt die Landesregierung bereits 150 bis 300 Euro an Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen. Allerdings sank seit Einführung des Betreuungsgelds der Anteil der in Kindertagesstätten betreuten Zweijährigen von 79,5 auf 73,4 Prozent. Bei den Drei- bis Sechsjährigen stieg die Betreuungsquote dagegen sogar leicht auf 96 Prozent an.

Die familienpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Cornelia Hoffmann-Bethscheider, sieht sich daher in der Ablehnung des Betreuungsgeldes bestätigt. "Wir halten das für einen völlig falschen Anreiz und möchten das Geld lieber investieren, um Krippen und Kindergärten beitragsfrei zu machen." Bildung solle generell kostenfrei sei, auch Gutscheine seien daher nicht der richtige Weg. Hoffmann-Bethscheider verweist auf die Erfahrungen aus Thüringen, wo Erzieherinnen vor Ort heftig beklagten, dass gerade diejenigen Kinder, die Hilfe und Förderung dringend nötig hätten, nun zu Hause blieben. Diese Entscheidung der Eltern dürfe nicht bestraft, aber auch nicht belohnt werden.

Die FDP-Fraktion im saarländischen Landtag verteidigt dagegen das System der Bildungsgutscheine. Anstatt Leistungen "mit der Gießkanne zu verteilen", sollten diese zweckgebundenen Gutscheine gezielt die Entwicklung von Kindern fördern, so ein Fraktionssprecher. Bargeld als Anreiz, Kinder nicht in Betreuungseinrichtungen zu geben, sei der falsche Weg.

Die stellvertretende CDU-Landesvorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer unterstützt dagegen generell den Vorschlag der Bundeskanzlerin, "wonach Familien, die ihre Kinder zu Hause betreuen, selbst entscheiden sollten, wie sie das geplante Betreuungsgeld von 150 Euro im Monat verwenden. Wir dürfen Familien nicht unter den Generalverdacht stellen, dass diese das Geld anderweitig und nicht zum Wohle des Kindes benutzen". Wer Familienpolitik ernst nehme, müsse Eltern ein hohes Maß an Flexibilität gewähren, sagte Kramp-Karrenbauer.

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